Bäckereien, Stunden

Bäckereien ab Januar: Acht Stunden Sonntagsarbeit statt drei

05.07.2026 - 21:11:30 | boerse-global.de

Bäckereien dürfen ab 2027 sonntags länger arbeiten, Bibliotheken öffnen. Länder entscheiden über Umsetzung der Reform.

Neue Sonntagsarbeit: Bäckereien und Bibliotheken profitieren
Bäckereien - Hände eines Bäckers beim Kneten von Teig auf einer Holzoberfläche in einer warm beleuchteten Bäckerei. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Bisher lag die Grenze bei drei Stunden. Auch öffentliche Bibliotheken sollen dann sonntags für bis zu sechs Stunden öffnen können.

Die Neuregelung ist Teil eines 34-Punkte-Reformpakets der Regierung unter Kanzler Merz. Es soll den Arbeitsmarkt flexibilisieren und die Ladenöffnungszeiten modernisieren. Der Koalitionsausschuss hatte den Entwurf am 1. Juli 2026 verabschiedet.

Länder entscheiden über Öffnungszeiten

Trotz der bundesweiten Lockerung des Arbeitszeitrechts bleibt der Ladenschluss Ländersache. Die Bundesländer können individuell entscheiden, ob sie die erweiterten Korridore voll ausschöpfen.

Bayern plant bereits eine abweichende Regelung. Das Bundesland will die Verkaufszeit für Bäckereien am Sonntag weiterhin auf drei Stunden begrenzen. Die Vor- und Nachbereitung der Produktion würde zwar durch die neuen Bundesregeln erleichtert, der Ladenverkauf bliebe jedoch eingeschränkt.

Bäcker loben, Bibliotheken kritisieren

Das Bäckerhandwerk begrüßte die geplante Gleichstellung mit anderen Branchen der Gastronomie und des Dienstleistungssektors. Der Bibliotheksverband hingegen kritisierte eine weiterhin bestehende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Kultureinrichtungen.

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Steuerpläne sorgen für Ärger

Der Zentralverband des Bäckerhandwerks verknüpfte seine Zustimmung mit deutlicher Kritik an einer weiteren Maßnahme. Die Regierung will die Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent anheben. Branchenvertreter warnen, dass diese Kostensteigerung die positiven Effekte der erweiterten Öffnungszeiten neutralisieren könnte. Bäckereien sind in hohem Maße auf geringfügig Beschäftigte angewiesen.

Weitere Eckpunkte des Reformpakets

Das Paket enthält tiefgreifende Änderungen in der Steuer- und Beschäftigungspolitik:

Steuerentlastungen: Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro sollen 600 Euro weniger zahlen.

Reichensteuer: Ab 250.000 Euro Jahreseinkommen steigt der Satz auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent.

Arbeitsrecht: Die maximale Befristungsdauer für Arbeitsverträge soll auf 48 Monate ausgeweitet werden.

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Gesundheitswesen: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Arbeitnehmer müssten bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Bevor die Reformen zum Jahreswechsel 2026/2027 in Kraft treten können, müssen die Gesetzesentwürfe noch das reguläre Verfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen.

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