Bäckereien ab Januar: Acht Stunden Sonntagsarbeit statt drei
05.07.2026 - 21:11:30 | boerse-global.de
Bisher lag die Grenze bei drei Stunden. Auch öffentliche Bibliotheken sollen dann sonntags für bis zu sechs Stunden öffnen können.
Die Neuregelung ist Teil eines 34-Punkte-Reformpakets der Regierung unter Kanzler Merz. Es soll den Arbeitsmarkt flexibilisieren und die Ladenöffnungszeiten modernisieren. Der Koalitionsausschuss hatte den Entwurf am 1. Juli 2026 verabschiedet.
Länder entscheiden über Öffnungszeiten
Trotz der bundesweiten Lockerung des Arbeitszeitrechts bleibt der Ladenschluss Ländersache. Die Bundesländer können individuell entscheiden, ob sie die erweiterten Korridore voll ausschöpfen.
Bayern plant bereits eine abweichende Regelung. Das Bundesland will die Verkaufszeit für Bäckereien am Sonntag weiterhin auf drei Stunden begrenzen. Die Vor- und Nachbereitung der Produktion würde zwar durch die neuen Bundesregeln erleichtert, der Ladenverkauf bliebe jedoch eingeschränkt.
Bäcker loben, Bibliotheken kritisieren
Das Bäckerhandwerk begrüßte die geplante Gleichstellung mit anderen Branchen der Gastronomie und des Dienstleistungssektors. Der Bibliotheksverband hingegen kritisierte eine weiterhin bestehende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Kultureinrichtungen.
Längere Arbeitszeiten am Wochenende bedeuten für Arbeitgeber oft Unsicherheiten bei der korrekten Abrechnung von Zulagen. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen klare Antworten zu lohnsteuerfreien Zuschlägen und gesetzlichen Pflichten bei der Sonn- und Feiertagsarbeit. Gratis-Checkliste: So stellen Sie fest, ob Ihre Zuschläge lohnsteuerfrei sind
Steuerpläne sorgen für Ärger
Der Zentralverband des Bäckerhandwerks verknüpfte seine Zustimmung mit deutlicher Kritik an einer weiteren Maßnahme. Die Regierung will die Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent anheben. Branchenvertreter warnen, dass diese Kostensteigerung die positiven Effekte der erweiterten Öffnungszeiten neutralisieren könnte. Bäckereien sind in hohem Maße auf geringfügig Beschäftigte angewiesen.
Weitere Eckpunkte des Reformpakets
Das Paket enthält tiefgreifende Änderungen in der Steuer- und Beschäftigungspolitik:
Steuerentlastungen: Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro sollen 600 Euro weniger zahlen.
Reichensteuer: Ab 250.000 Euro Jahreseinkommen steigt der Satz auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent.
Arbeitsrecht: Die maximale Befristungsdauer für Arbeitsverträge soll auf 48 Monate ausgeweitet werden.
Besonders bei Minijobbern und befristeten Verträgen lauern rechtliche Fallstricke, die durch das neue Nachweisgesetz noch verschärft wurden. Mit diesen 19 sofort einsetzbaren Muster-Formulierungen erstellen Sie rechtssichere Arbeitsverträge und vermeiden teure Bußgelder. Kostenloses E-Book mit 19 Muster-Formulierungen sichern
Gesundheitswesen: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Arbeitnehmer müssten bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Bevor die Reformen zum Jahreswechsel 2026/2027 in Kraft treten können, müssen die Gesetzesentwürfe noch das reguläre Verfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen.
