Attestpflicht ab erstem Tag: Bundestag verschärft Krankmeldungsregeln
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 06:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ziel ist es, ein drohendes Finanzloch von 19 Milliarden Euro für das Jahr 2027 zu stopfen. Mit 319 zu 286 Stimmen passierte das Gesetz auch den Bundesrat und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Versicherte müssen tiefer in die Tasche greifen
Die Reform bringt spürbare Mehrbelastungen für die Beitragszahler. Die Zuzahlungen für Medikamente steigen auf 7,50 bis 15 Euro. Besonders hart trifft es kinderlose Ehepaare: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt. Nur Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren profitieren weiterhin davon. Ab 2028 zahlen andere Gruppen einen Zuschlag von 2,5 Prozent.
Auch beim Zahnersatz wird gekürzt – die Leistungen sinken auf 50 Prozent. Homöopathie und Cannabisblüten werden gar nicht mehr von den Kassen übernommen. Gleichzeitig steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro. Der Bundeszuschuss bleibt bei 13,15 Milliarden Euro festgeschrieben.
Streit um Attestpflicht ab dem ersten Tag
Parallel zum Sparpaket debattierte der Bundestag über eine Verschärfung der Nachweispflicht bei Krankmeldungen. Arbeitnehmer sollen künftig schon ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Bisher war das erst ab dem vierten Tag Pflicht. Die telefonische Krankschreibung soll wegfallen, die Videosprechstunde bleibt erhalten.
Die CDU verteidigte das Vorhaben als „Rückkehr zum Normalzustand“. Die Opposition sieht das anders: Grüne, Linke und AfD warnten vor Misstrauen gegenüber Beschäftigten und einer Überlastung der Arztpraxen. Selbst ein SPD-Abgeordneter äußerte Bedenken wegen unnötiger Bürokratie.
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Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass bestehende Arbeitsverträge mit großzügigeren Regelungen geschützt bleiben. Das Günstigkeitsprinzip gilt auch bei einer gesetzlichen Neuregelung. Zudem zeigen OECD-Daten: Deutschland liegt mit einer Krankenstandsquote von 6,8 Prozent im internationalen Vergleich auf Rang 7. Die Notwendigkeit einer Verschärfung ist damit fraglich.
Kliniken warnen vor Existenzbedrohung
Die Reform stößt in der Gesundheitsbranche auf massiven Widerstand. Die Krankenhausgesellschaft warnt: Bis zu 50 Prozent der Kliniken könnten in ihrer Existenz bedroht sein. Das würde den Verlust von bis zu 140.000 Arbeitsplätzen bedeuten. Auch die Pharmaindustrie droht, geplante Investitionen zu streichen – wegen des fixierten Herstellerrabatts von 15,5 Prozent.
Hausärzteverbände fordern einen sofortigen Stopp der Attestpflicht-Reform. Ihre Befürchtung: Die Pflicht zum Arztbesuch ab dem ersten Tag verlängert die Krankheitsdauer eher, als dass sie den Krankenstand senkt. Patienten müssen für das Attest persönlich in der Praxis erscheinen.
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Langfristige Pläne: Teilkrankschreibung und Zuckersteuer
Die Reform sieht auch strukturelle Änderungen vor. Ab 2028 soll eine Teilkrankschreibung möglich sein – für eine schrittweise Rückkehr in den Job. Zudem plant die Regierung eine Zuckersteuer, um gesundheitliche Folgekosten zu senken.
Gesundheitsministerin Warken verteidigt das Paket als „ausgewogenes Instrument zur Sicherung der Beitragsstabilität“. Die Opposition bezweifelt, dass die Maßnahmen reichen, um die finanzielle Last dauerhaft von den Versicherten fernzuhalten.
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