Arbeitsrecht, Befristungen

Arbeitsrecht: Befristungen bis 48 Monate – Reformpaket unter Druck

Veröffentlicht: 11.07.2026 um 06:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Steigende Klagezahlen und ein Reformpaket der Regierung erhöhen den Bedarf an juristischer Expertise im Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht: Reformpläne und BAG-Urteile treiben Nachfrage an
Ein Nahaufnahme einer Richterbank und Gesetzbücher auf einem Schreibtisch in einem modernen Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Unternehmen schreiben vermehrt Stellen für Volljuristen aus, während ein Reformpaket der Bundesregierung und aktuelle BAG-Urteile die Personalabteilungen unter Druck setzen.

Wer sucht gerade wen?

Der Stellenmarkt zeigt klaren Bedarf. Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt sucht in Magdeburg einen Volljuristen oder Wirtschaftsjuristen für eine unbefristete Stelle – Schwerpunkte: Vertragsprüfung, Compliance und Datenschutz. Das Unternehmen erwirtschaftete 2025 einen Jahresumsatz von über 220 Millionen Euro.

Auch im Gesundheitswesen wird gesucht: Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat in Reutlingen eine Stelle für einen juristischen Sachbearbeiter ausgeschrieben, der sich mit dem Honorarverteilungsmaßstab befasst. Im privaten Sektor sucht die Konzept & Marketing GmbH in Hannover einen Associate für M&A und Gesellschaftsrecht – Voraussetzung: Prädikatsexamen und zwei Jahre Berufserfahrung.

Reformpaket: Was sich ändert

Haupttreiber für den Beratungsbedarf ist das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung. Die Anfang Juli vorgestellten Pläne sehen tiefgreifende Änderungen vor.

Der Knackpunkt: Die sachgrundlose Befristung soll auf bis zu 48 Monate ausgeweitet werden – befristet bis Ende 2030. Dabei wären bis zu sechs Verlängerungen zulässig. Für Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt ab rund 15.000 Euro ist zudem eine neue Abfindungsoption bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geplant, die ab 2027 greifen könnte.

Kritiker aus Gewerkschaften und Forschungsinstituten warnen vor Verunsicherung der Beschäftigten und einer Verlagerung unternehmerischer Risiken.

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Weitere Maßnahmen: Wegfall der telefonischen Krankschreibung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag und Erleichterungen bei der Einführung von KI-Systemen in Betrieben.

Streitlust nimmt zu

Die Zahlen der Versicherungswirtschaft belegen den Trend: Arbeitsrechtsschutzfälle sind seit 2021 um 63 Prozent gestiegen. Allein im ersten Halbjahr 2026 gab es einen Zuwachs von 9,8 Prozent. Besonders Kündigungsschutzklagen haben deutlich zugenommen.

Dazu kommen richtungsweisende Urteile, die für zusätzliche Komplexität sorgen:

Das Bundesarbeitsgericht entschied im Mai 2026: Ein Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post liefert aufgrund des verwendeten Scan-Verfahrens keinen Anscheinsbeweis mehr für den tatsächlichen Zugang. Arbeitgeber tragen damit ein höheres Risiko, wenn sie den Zugang wichtiger Dokumente nicht zweifelsfrei nachweisen können.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen stellte im Mai 2026 fest: Eine sachgrundlose Befristung ist unwirksam, wenn bereits 17 Jahre zuvor eine Beschäftigung beim selben Arbeitgeber bestand. In einem weiteren Urteil vom Februar 2026 bestätigte das Gericht jedoch: Eine Unterbrechung von mehr als sechs Monaten bei Kettenbefristungen an Hochschulen kann eine ausreichende Zäsur darstellen.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf erklärte im Februar 2026 eine Weisung zur Rückkehr ins Büro für unwirksam – weil sie ohne hinreichende sachliche Begründung erfolgte.

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VW baut massiv ab

In der Industrie führen Sparprogramme zu hohem Bedarf an arbeitsrechtlicher Begleitung von Restrukturierungen. Der Volkswagen-Konzern hat im Juli 2026 einen Sparplan gebilligt, der den sozialverträglichen Abbau von 35.000 Stellen in Deutschland bis 2030 vorsieht. Bereits für über 28.000 Beschäftigte wurden Abgangsvereinbarungen getroffen.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht rät jüngeren Arbeitnehmern mit kurzer Betriebszugehörigkeit, sich frühzeitig neu zu orientieren. Ältere Beschäftigte sollten die Konditionen von Freiwilligenprogrammen genau prüfen – besonders mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und zusätzliche Prämien für Kurzentschlossene.

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