Arzneimittel-Zuzahlungen: Bundestag beschließt 50-Prozent-Erhöhung
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 22:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juli über eine drastische Erhöhung der Zuzahlungen für Arzneimittel ab. Die Sätze sollen von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro steigen – ein Plus von 50 Prozent. Die Belastungsgrenze bleibt unverändert bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent. Die Gesetzliche Krankenversicherung erhofft sich dadurch 2027 eine Entlastung von rund 1,9 Milliarden Euro.
Familien zahlen drauf: Streit um Fahrtkosten für Schulkinder
Während der Bundestag über die große Linie entscheidet, kämpfen Familien vor Ort um jede Fahrt. In Michendorf (Brandenburg) geht eine Familie vor dem Sozialgericht Potsdam gegen den Landkreis vor. Ihr elfjähriger Sohn ist auf den Rollstuhl angewiesen und besucht eine Förderschule in Potsdam. Der morgendliche Transport ist kostenfrei – doch für den Heimweg vom Hort verlangt der Landkreis 500 Euro im Monat. Die Begründung: Der Hort sei keine Bildungseinrichtung.
Auch im Landkreis Augsburg brodelt es. Eine Online-Petition fordert die vollständige Kostenübernahme für das 365-Euro-Ticket für alle Schulkinder. Seit dem 2. Juli haben sich über 400 Unterstützer gefunden. Das Problem: Die Erstattungspraxis der Kommunen ist uneinheitlich. Je nach Wohnort zahlen Familien unterschiedlich viel.
Was gilt bei der Kfz-Hilfe? Gerichte schaffen Klarheit
Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat die Rechtslage zur Mobilitätsfinanzierung geprägt. Das Sozialgericht Mainz entschied bereits 2015: Kleinwüchsige Menschen haben Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe, wenn sie für die Teilhabe am Arbeitsleben auf ein Auto angewiesen sind. Eine schlechte ÖPNV-Anbindung müssen sie nicht extra nachweisen – die UN-Behindertenrechtskonvention reicht.
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Droht Arbeitslosigkeit, können Jobcenter zur Kasse gebeten werden. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen stellte 2015 klar: Sie müssen in Form eines Darlehens einspringen. Im konkreten Fall erhielt eine Pflegehelferin 2.000 Euro, um ihren Job nicht zu verlieren. Anders sieht es aus, wenn Vermögen vorhanden ist: Das Sächsische Landessozialgericht entschied 2013, dass schwerbehinderte Menschen keinen Anspruch auf einen PKW aus Sozialhilfemitteln haben, wenn sie über einen mittleren fünfstelligen Betrag verfügen.
Seit Januar 2023 gilt zudem: Für Grundsicherungsempfänger bleibt ein Auto bis 7.500 Euro anrechnungsfrei. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung kann vom Einkommen abgesetzt werden.
Wenn die Therapiefahrt das Budget sprengt
Neben der Anschaffung von Fahrzeugen bleibt die Übernahme laufender Fahrtkosten ein Dauerstreitthema. Das Sozialgericht Dresden verpflichtete 2016 ein Jobcenter zur Übernahme außergewöhnlich hoher Kosten für Fahrten zur ambulanten Psychotherapie. Die monatliche Fahrkarte lag deutlich über dem im Regelsatz vorgesehenen Anteil – also musste das Amt nachschießen.
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Gute Nachrichten für SGB-II-Bezieher mit Arbeitgeber-Zuschuss: Das Sozialgericht Detmold entschied 2014, dass Fahrtkostenerstattungen des Arbeitgebers anrechnungsfrei bleiben – solange sie die tatsächlichen Fahrleistungen abdecken und nachgewiesen werden.
Trotz dieser Möglichkeiten nutzen immer weniger Menschen staatliche Mobilitätshilfen. 2022 beantragten nur 140.000 Geringverdiener die Mobilitätsprämie, im Jahr zuvor waren es noch 150.000. Die Prämie bringt durchschnittlich 160 Euro pro Jahr. Fachpolitiker kritisieren: Das Potenzial wird nicht ausgeschöpft.
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