Minijob-Reform: Rentenversicherung ab Juli rückgängig machbar
04.06.2026 - 17:13:09 | boerse-global.de
Ab dem 1. Juli 2026 können geringfügig Beschäftigte ihre Befreiung von der Rentenversicherung rückgängig machen. Die einmalige Option gilt für alle aktuellen und zukünftigen Minijobs.
Bislang galt der Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht als unwiderruflich für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das ändert sich nun grundlegend. Die Minijob-Zentrale und die Deutsche Rentenversicherung bestätigten die Neuregelung Anfang Juni.
Ab Januar 2026 steigt die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro – ein wichtiger Zeitpunkt, um bestehende Verträge rechtlich abzusichern. Diese kostenlose Mustervorlage hilft Arbeitgebern, alle neuen Vorgaben sofort korrekt umzusetzen. Rechtssicheren Minijob-Arbeitsvertrag jetzt kostenlos herunterladen
Wer profitiert von der neuen Regelung?
Nach § 6 Abs. 1b SGB VI können Minijobber ihre einstige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen. Wichtig: Diese Entscheidung ist nur einmal im Leben möglich. Wer die Befreiung aufhebt, kann sie für die Dauer der Beschäftigung nicht erneut beantragen.
Die finanziellen Folgen für die Arbeitnehmer hängen vom Arbeitgeber ab:
- Gewerbliche Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer zahlt zusätzlich 3,6 Prozent seines Verdienstes. Bei einem typischen Monatslohn von 603 Euro sind das 21,71 Euro. Der Arbeitgeber steuert 15 Prozent bei.
- Private Haushalte: Hier liegt der Arbeitnehmeranteil mit 13,6 Prozent deutlich höher – 82,01 Euro bei 603 Euro Verdienst. Der Arbeitgeber zahlt fünf Prozent.
Die Änderung tritt im Monat nach der schriftlichen Antragstellung beim Arbeitgeber in Kraft. Wer also rechtzeitig handelt, kann ab Juli profitieren.
Mehr Sicherheit durch Rentenbeiträge
Der Wiedereinstieg in die gesetzliche Rentenversicherung bringt handfeste Vorteile. Minijobber sammeln künftig volle Beitragsmonate für die Rentenanspruchszeit. Zudem erhalten sie Anspruch auf medizinische Rehabilitationsleistungen.
Besonders wichtig: Versicherte Minijobber können Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Grundrentenzuschläge erwerben. Auch der Zugang zu Riester-Verträgen und betrieblicher Altersvorsorge wird erleichtert.
Milliardenpotenzial durch Systemreformen
Während einzelne Arbeitnehmer mehr Flexibilität erhalten, steht das Gesamtsystem vor gewaltigen Herausforderungen. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zeigt Einsparpotenziale auf.
Die Forscher analysierten die Auswirkungen der „Rente mit 63" für Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Ihr Fazit: Eine Abschaffung dieser Frühverrentungsmöglichkeit könnte den Staatshaushalt um rund 9,5 Milliarden Euro pro Rentner-Jahrgang entlasten.
Ältere Arbeitnehmer würden im Schnitt zehn Monate länger arbeiten, schätzen die Wissenschaftler. Das könnte 125.000 Vollzeitstellen zusätzlich auf den Arbeitsmarkt bringen. Für den Geburtsjahrgang 1957 errechneten die Studienautoren eine Entlastung der Rentenkassen von 10,4 Milliarden Euro.
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Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Die Umstellung erfordert Anpassungen in der Lohnbuchhaltung. Wenn ein Minijobber seine Befreiung widerruft, muss der Arbeitgeber die Beitragsgruppenkennung von 5 auf 1 ändern. Anträge können bereits jetzt gestellt werden, um zum 1. Juli wirksam zu werden.
Für private Haushalte vereinfacht ein „Änderungsscheck" das Verfahren – hier genügt das Ankreuzen der entsprechenden Option. Ein aktualisierter Praxisleitfaden für Minijobs und Midijobs erscheint im Juli 2026.
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