Arbeitsschutz: Neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte ab 50 Mitarbeitern
03.06.2026 - 00:10:52 | boerse-global.deSeit dem 29. Mai 2026 gelten verschärfte Anforderungen an den Arbeitsschutz. Besonders die Pflegebranche muss jetzt handeln.
Der Bundestag hatte die Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) am 26. März beschlossen. Mitte Mai folgte die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Neuregelung des Paragrafen 22 SGB VII knüpft die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten an Betriebsgröße und Gefährdungslage.
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Wer muss jetzt Sicherheitsbeauftragte bestellen?
Ab 50 Beschäftigten ist mindestens ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht. Bei 20 bis 49 Mitarbeitern gilt das nur bei besonderen Gefährdungen. Betriebe mit weniger als 20 Angestellten bleiben von der expliziten Bestellpflicht befreit.
Unabhängig davon: Ab 20 Beschäftigten muss ein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet werden. Branchenexperten betonen: Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für alle weiteren Maßnahmen. Unterweisungen müssen arbeitsplatzbezogen erfolgen, Unfälle und Beinahe-Unfälle sind lückenlos zu dokumentieren.
Hitzeschutz und psychische Belastungen im Fokus
Eine Studie vom 2. Juni 2026 unterstreicht die Bedeutung des betrieblichen Hitzeschutzes. Für Innenräume gelten klare Richtwerte: Ab 26 Grad Celsius werden Schutzmaßnahmen wie Kühlwesten empfohlen. Ab 30 Grad sind Hitzeschutzmaßnahmen verpflichtend.
Parallel dazu rückt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche) in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Sie ist nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben und bewertet die Arbeitsbedingungen – nicht das Verhalten einzelner Beschäftigter. Eine reine Mitarbeiterbefragung reicht nicht aus. Gefordert ist ein Kreislauf aus Bewertung, Maßnahmenplanung und Wirksamkeitskontrolle. Dabei gilt: Verhältnisprävention vor Verhaltensprävention.
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Schichtarbeit und Bürokratie belasten die Pflege
Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigen: Rund 15 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten in Schichtsystemen, etwa 8 Prozent in Wechselschicht. In der Pflege ist dieser Anteil deutlich höher.
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) dokumentiert zudem steigenden bürokratischen Aufwand. Trotz eines Entbürokratisierungsgesetzes aus dem Sommer 2025 binden Verwaltungstätigkeiten in Pflegeeinrichtungen pro Standort durchschnittlich 1,5 zusätzliche Vollzeitstellen. Neue Anforderungen durch das Pflegefachassistenzgesetz und die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur verschärfen die Lage.
Personalmangel bremst Verbesserungen aus
Die Umsetzung strengerer Arbeitsschutzstandards trifft auf einen angespannten Arbeitsmarkt. Das Bundesgesundheitsministerium stellte in einem Bericht an den Bundestag fest: Eine weitere Anhebung der Personalanhaltswerte in der stationären Langzeitpflege ist derzeit nicht möglich – die nötigen Fach- und Assistenzkräfte fehlen am Markt.
Eine Befragung des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) aus dem Frühjahr 2026 zeigt die Diskrepanz zwischen Berufsethos und Arbeitsalltag: 83 Prozent der Pflegenden empfinden ihre Tätigkeit als sinnstiftend. Doch nur 22 Prozent fühlen sich bei betrieblichen Veränderungsprozessen ausreichend beteiligt. Und nur ein Bruchteil sieht eine angemessene gesellschaftliche Anerkennung.
Angesichts eines prognostizierten Defizits in der Pflegeversicherung von rund 7,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 bleibt der finanzielle Spielraum für strukturelle Verbesserungen im Arbeitsschutz und in der Personalbemessung eng.
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