Arbeitsschutz, BAuA

Arbeitsschutz: BAuA veröffentlicht Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung

12.06.2026 - 17:49:58 | boerse-global.de

Neues BAuA-Handbuch hilft Arbeitgebern bei der systematischen Gefährdungsbeurteilung und soll Arbeitsunfälle reduzieren.

BAuA-Handbuch: So gelingt die Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsschutz - Ein ordentlicher Erste-Hilfe-Kasten mit medizinischen Hilfsmitteln in einer sauberen Büroumgebung, der Sicherheit und Bereitschaft symbolisiert. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Mai ein umfassendes Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht. Es soll Arbeitgebern helfen, die gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes systematisch umzusetzen. Ziel ist es, die Zahl der Arbeitsunfälle und die damit verbundenen Kosten zu senken.

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Millionen Arbeitsunfälle jährlich

Die Notwendigkeit eines strukturierten Arbeitsschutzes belegen die Zahlen: 2018 verzeichneten die Behörden 949.309 Arbeitsunfälle, 541 davon tödlich. Die 708,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage führten zu Produktionsausfällen von rund 85 Milliarden Euro.

Arbeitgeber sind seit 1996 verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das neue Handbuch gliedert den Prozess in drei Teile und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Schutzkonzepte regelmäßig zu überprüfen.

Erste Hilfe im Betrieb organisieren

Bei medizinischen Notfällen wie Kreislaufstillstand oder schweren Verletzungen muss sofortige Hilfe möglich sein. Unternehmen brauchen eine ausreichende Zahl ausgebildeter Ersthelfer – die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten und muss regelmäßig aufgefrischt werden.

Pflicht sind auch Erste-Hilfe-Material in Verbandkästen sowie klar kommunizierte Standorte und Notrufnummern. In größeren Betrieben können automatisierte externe Defibrillatoren (AED) oder Betriebssanitäter erforderlich sein.

Eine schriftliche Betriebsanweisung zur Ersten Hilfe ist zwar nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von den Berufsgenossenschaften gefordert. Sie sollte Informationen zum Verhalten bei Unfällen und die Namen der Ersthelfer enthalten. Experten empfehlen eine jährliche Überprüfung.

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Bußgelder bis 20.000 Euro

Verstöße gegen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) können mit Bußgeldern von bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Die Verordnung, zuletzt im Dezember 2025 geändert, regelt die sichere Nutzung von Arbeitsmitteln. Die Prüffristen sind strikt: Gabelstapler und Leitern müssen jährlich geprüft werden, Aufzüge alle zwei Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle. Eine Novellierung ist in Planung – das genaue Datum stand im Juni noch offen.

Bei Arbeitsunfällen hat das Bundesarbeitsgericht die Hürden für Arbeitnehmer hoch angesetzt. Ein Urteil von November 2019 stellt klar: Eine Haftung des Arbeitgebers über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus besteht nur bei Vorsatz.

Neue Berufskrankheit und Compliance-Fristen

Ende Mai beschloss das Bundeskabinett, Parkinson unter bestimmten Bedingungen als neue Berufskrankheit anzuerkennen. Betroffen sind Personen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau, die lange Pestiziden ausgesetzt waren. Die Bundesregierung stellt dafür 20 Millionen Euro Steuermittel für die Landwirtschaftliche Sozialversicherung bereit.

Unternehmen müssen zudem neue Fristen beachten: Die EmpCo-Richtlinie für Nachhaltigkeitsaussagen tritt am 27. September für B2C-Unternehmen in Kraft. Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verlangt ab dem 12. August eine verpflichtende Konformitätserklärung.

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