Arbeitsschutz, Sicherheitsbeauftragte

Arbeitsschutz ab Juni: Sicherheitsbeauftragte erst ab 50 Beschäftigten

03.06.2026 - 19:02:25 | boerse-global.de

Verschärfte Arbeitsschutzvorschriften entlasten kleine Betriebe, fordern aber mehr Einsatz für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz.

Arbeitsschutz ab Juni: Sicherheitsbeauftragte erst ab 50 Beschäftigten - Bild: über boerse-global.de
Arbeitsschutz ab Juni: Sicherheitsbeauftragte erst ab 50 Beschäftigten - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 1. Juni gelten verschärfte Vorschriften für Sicherheitsbeauftragte und Gefährdungsbeurteilungen. Der Gesetzgeber entlastet kleine Betriebe, fordert aber mehr Einsatz für psychische Gesundheit.

Die Reform des Arbeitsschutzes ist in Kraft. Gleich zwei Stichtage brachten weitreichende Änderungen mit sich: Am 29. Mai trat eine Novelle zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Kraft, zum 1. Juni folgte die überarbeitete DGUV-Vorschrift 2. Das Ziel: Bürokratie abbauen und gleichzeitig den Schutz der Beschäftigten verbessern.

Anzeige

Viele Unternehmen machen unbewusst Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung, was bei den neuen Vorschriften schnell teuer werden kann. Dieser kostenlose Report zeigt Ihnen, wie Sie rechtssichere Dokumente erstellen, die von Aufsichtsbehörden sofort anerkannt werden. Gefährdungsbeurteilung: Jetzt kostenlose Vorlagen und Checklisten sichern

Höhere Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte

Die wohl wichtigste Neuerung betrifft die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Künftig müssen Unternehmen diese erst ab 50 Beschäftigten benennen – bisher lag die Grenze bei 20. Für Betriebe mit 21 bis 49 Mitarbeitern gilt die Pflicht nur noch, wenn eine besondere Gefährdung vorliegt.

Bei Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten und ohne spezielle Risiken reicht künftig ein einziger Sicherheitsbeauftragter. Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Parallel dazu wurde die „Kleine Regelbetreuung" ausgeweitet. Sie gilt nun für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten – doppelt so viele wie zuvor. Ein Novum: Arbeitgeber können bis zu einem Drittel der erforderlichen Betreuungszeit digital abdecken, sofern zuvor eine Vor-Ort-Begehung stattfand. Liegt eine vollständige Gefährdungsbeurteilung vor, steigt dieser Anteil auf 50 Prozent. Eine Übergangsfrist läuft bis zum 31. Mai 2027.

Gefährdungsbeurteilung Erste Hilfe bleibt Pflicht

Die Gefährdungsbeurteilung Erste Hilfe ist kein Papiertiger. Sie ist nach Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zwingend vorgeschrieben. Sie legt fest, wie viele Ersthelfer benötigt werden, wo Defibrillatoren (AEDs) platziert sein müssen und welche Notfallausrüstung vorzuhalten ist.

Bei der Erstellung müssen Arbeitgeber folgende Faktoren berücksichtigen:

  • Anzahl der Beschäftigten und Art ihrer Tätigkeiten
  • Vorhandene Arbeitsplatzrisiken sowie Schicht- und Alleinarbeit
  • Erreichbarkeit und übliche Eintreffzeiten des Rettungsdienstes

Die Dokumentation ist Pflicht. Fehler oder Lücken können zu erheblichen Haftungsrisiken und Bußgeldern führen. Zudem müssen Unternehmen eine offizielle Betriebsanweisung Erste Hilfe aushängen, die Notfallabläufe, Standorte der Verbandskästen und Kontaktdaten der Ersthelfer auflistet.

Anzeige

Eine fehlerhafte Betriebsanweisung kann Bußgelder von bis zu 5.000 € nach sich ziehen – ein Risiko, das sich leicht vermeiden lässt. Mit dieser kostenlosen Word-Vorlage erstellen Sie Ihre Dokumente in wenigen Minuten rechtssicher und individuell angepasst. Kostenlose Vorlage für Betriebsanweisungen jetzt herunterladen

Neue Ausbildungsquoten und Qualifikationen

Die Zahl der benötigten Ersthelfer richtet sich nach Betriebsgröße und -art:

  • 2 bis 20 versicherte Mitarbeiter: ein Ersthelfer
  • Größere Betriebe: fünf Prozent der Belegschaft in Verwaltung und kaufmännischen Bereichen, zehn Prozent in anderen Bereichen

Die Erstausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten, Auffrischungskurse sind alle zwei Jahre nötig. In der Landwirtschaft gibt es spezielle jährliche Schulungen für typische Verletzungen etwa durch Maschinen oder Tiere.

Ein wichtiger Schritt: Seit dem 1. Juni 2026 können auch Psychologen, Biologen, Hygieniker und Ergonomie-Experten eine Ausbildung zum Fachkraft für Arbeitssicherheit absolvieren. Der Gesetzgeber setzt damit auf einen multidisziplinären Ansatz.

Psychische Belastungen rücken in den Fokus

Die Reform greift ein wachsendes Problem auf: die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. In einem Fach-Livestream am 2. Juni 2026 betonten Experten, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen die Arbeitsbedingungen in den Blick nehmen muss – nicht die einzelnen Mitarbeiter.

Ziel ist es, belastende Prozesse zu identifizieren und wirksame Maßnahmen gegen Stress und psychische Überlastung zu entwickeln. Gerade in Hochdruckbranchen wie dem Gesundheitswesen oder der Sozialarbeit sei die Integration dieser Erkenntnisse in die allgemeine Gefährdungsbeurteilung unverzichtbar, so die Fachleute. Nur so lasse sich eine widerstandsfähige Belegschaft erhalten.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69478747 |