Rückkehrpflicht bestätigt: BGH stoppt Uber und digitale Fahrdienste
03.06.2026 - 18:30:33 | boerse-global.deDer Bundesgerichtshof hat die Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt – ein harter Schlag für Uber und Co.
Das höchste deutsche Zivilgericht stellte am Mittwoch klar: Fahrzeuge von Plattformen wie Uber müssen nach Beendigung einer Fahrt unverzüglich zu ihrem Betriebssitz zurückkehren. Die Entscheidung (Az. I ZR 123/25) beendet vorerst einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Taxibranche und digitalen Fahrdienstanbietern.
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Der Fall: 12 Minuten Parken am Breslauer Platz
Auslöser des Verfahrens war eine Klage einer Kölner Taxi-Genossenschaft gegen eine Tochter der SafeDriver Group, die Fahrzeuge für den Dienst Uber X bereitstellt. Konkret ging es um einen Vorfall im Januar 2023: Ein Fahrer hatte nach dem Absetzen eines Fahrgasts am Breslauer Platz für zwölf Minuten geparkt – zwischen 10:10 und 10:22 Uhr. In dieser Zeit nahm er eine Testbuchung an, die er später wieder stornierte.
Die Vorinstanzen gaben der Taxi-Genossenschaft recht, der BGH bestätigte nun diese Urteile. Die Rückkehrpflicht sei verfassungsgemäß, so der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Er verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1989, die die Regelung mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärte. „Seitdem haben sich keine wesentlichen Umstände geändert“, so Koch. Auch EU-Recht stehe nicht entgegen – es handele sich um eine rein nationale Angelegenheit.
Scharfe Kritik aus der Plattformwirtschaft
Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Uber bezeichnete die aktuelle Regelung als „wirtschaftlichen und ökologischen Irrsinn“. Die Rückkehrpflicht zwinge Fahrer zu Leerfahrten von rund 30 Prozent ihrer Gesamtkilometer.
Die SafeDriver Group prüft weitere rechtliche Schritte. Das Unternehmen berichtet von enormen Kosten und unnötigen Emissionen. In Städten wie Berlin entstünden durch die Rückkehrpflicht täglich fast 200.000 Kilometer Leerfahrten.
Ganz anders die Reaktion des Bundesverbands Taxi und Mietwagen: Er begrüßte das Urteil als „wichtiges Instrument zur Wahrung der Marktordnung“. Auch die Kölner Taxibranche zeigte sich zufrieden. Die Plattform Freenow sprach von einem „Signal für fairen Wettbewerb“ – forderte aber zugleich mittelfristige Reformen für einheitlichere Rahmenbedingungen.
Markt in Zahlen: 50.000 Taxis gegen 45.000 Mietwagen
Der deutsche Personenverkehrsmarkt ist hart umkämpft. Rund 50.000 Taxis stehen etwa 45.000 Mietwagen gegenüber, die von 33.000 Unternehmen betrieben werden. Mit 250.000 aktiven Fahrerlaubnissen befördert die Branche jährlich über 400 Millionen Passagiere und erwirtschaftet rund fünf Milliarden Euro Umsatz.
Regionale Preisbremsen als zusätzliche Hürde
Während die Rückkehrpflicht bundesweit gilt, haben einige Kommunen zusätzlich regionale Preisgrenzen eingeführt. In Köln dürfen Mietwagenpreise höchstens 20 Prozent unter den Taxitarifen liegen. In Heidelberg beträgt die Marge maximal 7,5 Prozent.
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Ausblick: Der nächste Schritt könnte nach Luxemburg führen
Trotz der klaren BGH-Entscheidung gibt sich die SafeDriver Group nicht geschlagen. Das Unternehmen erwägt, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) oder erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Der BGH-Vorsitzende Richter Koch verwies auf ein EuGH-Urteil von 2023, wonach rein wirtschaftliche Motive nicht ausreichen, um bestimmte Marktbeschränkungen zu rechtfertigen. Das könnte die Tür für künftige Klagen mit grenzüberschreitender Dimension öffnen.
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