Arbeitsrecht: Koalition lockert Befristungen bis 48 Monate
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 01:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juli das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verabschiedet. Das Maßnahmenpaket bringt tiefgreifende Änderungen im Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht. Die Regierung setzt auf Flexibilisierung bei Befristungen und Kündigungsschutz – und verschärft die Regeln für Krankschreibungen.
Befristungen: Doppelt so lang, weniger Hürden
Ein Kernpunkt der Reform ist die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Für Neueinstellungen bis zum 31. Dezember 2030 steigt die maximale Dauer von 24 auf 48 Monate. Innerhalb dieser Zeit sind bis zu sechs Verlängerungen möglich. Kanzler Merz spricht von einer Verdoppelung der bisherigen Möglichkeiten.
Zudem wird das Vorbeschäftigungsverbot gelockert. Das erleichtert eine erneute Ersteinstellung. Ab dem 1. Januar 2027 fällt auch das Schriftformerfordernis bei Befristungen weg.
Kündigungsschutz: Neue Regeln für Spitzenverdiener
Im Kündigungsschutz gibt es eine Neuregelung für Hochverdiener. Wer mehr als 177.500 Euro brutto im Jahr verdient, kann ab Januar 2027 ohne Angabe von Gründen gegen Abfindung gekündigt werden. Die Regelung orientiert sich an bestehenden Bestimmungen für Risikoträger im Bankensektor.
Abfindungen sollen zudem steuerlich begünstigt werden – vorausgesetzt, der Wechsel in eine neue Stelle erfolgt schnell.
Krankschreibung: Attestpflicht ab Tag eins
Die Koalition verschärft die Regeln bei Krankheit deutlich. Künftig gilt die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag. Gleichzeitig wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft.
Die neuen gesetzlichen Regelungen erhöhen den Druck auf die korrekte Vertragsgestaltung erheblich, da Fehler bei Befristungen oder Kündigungen teure Folgen haben können. Sichern Sie sich diesen kostenlosen Ratgeber mit 19 Muster-Formulierungen, um Ihre Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten und Bußgelder zu vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen entdecken
Die Regierung verspricht sich davon eine Reduzierung des Krankenstandes. Mediziner und Krankenkassen sehen das anders. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet mit mindestens 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr. Fachleute bezweifeln zudem die Wirksamkeit: Eine Nachweispflicht ab dem ersten Tag führe erfahrungsgemäß oft zu längeren Krankschreibungen.
Aktuell liegt Deutschland mit einer krankheitsbedingten Fehlzeitenquote von 6,8 Prozent im internationalen Vergleich auf Rang sieben – das zeigen OECD-Daten.
Minijobs werden teurer – Steuern sinken
Für Arbeitgeber steigen die Kosten bei geringfügiger Beschäftigung. Die Pauschalsteuer für Minijobs klettert von 2 auf 5 Prozent. Bei einer Minijob-Grenze von 603 Euro bedeutet das eine Mehrbelastung von etwa 18 Euro pro Monat und Stelle. Branchenvertreter aus Gastgewerbe und Reinigungswirtschaft warnen vor sinkender Attraktivität dieser Beschäftigungsform.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt parallel: auf 13,90 Euro im Jahr 2026 und auf 14,60 Euro im Jahr 2027.
Angesichts steigender Pauschalsteuern und neuer Verdienstgrenzen für Minijobber stehen viele Arbeitgeber vor bürokratischen Herausforderungen. Nutzen Sie diese kostenlose, rechtssichere Mustervorlage für Minijob-Arbeitsverträge, um bei Neueinstellungen sofort auf der sicheren Seite zu sein. Kostenlose Mustervorlage für Minijob-Verträge herunterladen
Steuerreform: Mehr Netto für viele, Reichensteuer steigt
Zum 1. Januar 2027 ist eine Einkommensteuerreform geplant. Höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie mehr Kindergeld und ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag sollen die Bürger entlasten. Die zweite Progressionszone wird abgeflacht, der Spitzensteuersatz greift erst bei höheren Einkommen.
Für sehr hohe Einkommen ab 280.000 Euro steigt die sogenannte Reichensteuer auf 47 Prozent.
Mitbestimmung: KI-Regeln und Bürokratieabbau
Bei der betrieblichen Mitbestimmung plant die Regierung Erleichterungen für KI-Systeme und Software. Die Sozialpartner in Automobilindustrie, Chemie und Maschinenbau sind aufgefordert, bis Mitte Oktober Vorschläge zu erarbeiten. Gleichzeitig soll die Nutzung von Vorrats-Europäischen Gesellschaften zur Umgehung der Mitbestimmung unterbunden werden.
Zur Entlastung der Unternehmen sieht das Paket einen Abbau von Dokumentationspflichten vor. Ein Berichtsentlastungsgesetz soll rund 25 Prozent der bestehenden Berichtspflichten streichen. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine sind zudem Ausnahmen von bestimmten DSGVO-Auflagen bei risikoarmen Datenverarbeitungen geplant.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
