Altersvorsorge, Expertenkommission

Altersvorsorge: Expertenkommission plant Rente mit 70 ab 2032

23.06.2026 - 22:08:28 | boerse-global.de

Expertenkommission empfiehlt Anhebung des Rentenalters ab 2032 und Abschaffung der Rente mit 63.

Rentenpaket 2026: Koppelung ans Lebensalter und neue Beiträge
Altersvorsorge - Ein stilisierter Taschenrechner zeigt Zahlen, mit unscharfen juristischen Dokumenten und einem Stift im Hintergrund. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Kernpunkt: Das Renteneintrittsalter soll ab 2032 an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Bis 2092 wäre dann die Rente mit 70 erreicht. Bereits ab 2031 gilt regulär die Rente mit 67.

Die Kommission empfiehlt zudem die Abschaffung der „Rente mit 63". Minijobs sollen in die gesetzliche Rentenversicherung integriert werden. Neu ist auch die Idee einer Kapitalrente: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils ein Prozent ein. Bisherige Ausnahmegruppen wie Selbstständige, Vorstände und Parlamentarier sollen künftig mit einzahlen.

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Rentner bekommen mehr Geld

Schon zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent. Der Rentenwert klettert auf 42,52 Euro pro Entgeltpunkt. Allerdings: Die Erhöhung ist voll steuerpflichtig, sofern das Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 Euro für Alleinstehende übersteigt.

Abfindungen: Steuerliche Änderungen seit 2025

Seit letztem Jahr läuft die Besteuerung von Abfindungen anders. Die sogenannte Fünftelregelung wird nicht mehr automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt. Arbeitnehmer müssen die Steuererleichterung selbst in der Einkommensteuererklärung beantragen.

Experten warnen zudem: Eine hohe Einmalabfindung ist nicht immer die beste Lösung. Der Verlust von Betriebsrentenansprüchen kann erheblich sein. Besser sind oft mehrstufige Übergangsmodelle mit Gehaltsfortzahlungen und Wettbewerbsentschädigungen. Sie erhalten die Pensionsbeiträge und bringen unterm Strich mehr Netto.

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Urteile: Prämien und Kündigungen

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat klargestellt: Punktprämien im Profisport gibt es nur bei tatsächlichem Einsatz. Ein Spieler hatte auf Nachzahlung für Spiele geklagt, bei denen er nur im Kader stand. Das Gericht wies die Klage ab (Az. 11 SLa 106/26). Die Revision wurde nicht zugelassen.

Das Arbeitsgericht Arnsberg machte im Frühjahr 2026 deutlich, wie wichtig Fristen sind. Eine fristlose Kündigung war unwirksam, weil der Arbeitgeber die Zwei-Wochen-Frist zur Aufklärung überschritten hatte. Zudem fehlte eine Abmahnung – bei einem beanstandungsfreien Arbeitsverhältnis Pflicht für eine außerordentliche Kündigung.

Kommt die Teilarbeitsunfähigkeit 2027?

Das Bundesgesundheitsministerium plant die Einführung der „Teilarbeitsunfähigkeit" zum 1. Januar 2027. Ein Referentenentwurf aus April 2026 sieht vor: Bei Erkrankungen über vier Wochen können Versicherte ihre Arbeit zu 25, 50 oder 75 Prozent wieder aufnehmen. Voraussetzung: ärztliche Feststellung und Zustimmung des Arbeitgebers. Die ersten sechs Wochen gibt es volle Entgeltfortzahlung, danach Teilkrankengeld.

Druck auf die Personalabteilungen wächst

Unternehmen kämpfen nicht nur mit Fachkräftemangel. Neue Regeln wie die Entgelttransparenzrichtlinie erhöhen den Druck auf die Payroll-Abteilungen. Dass Fehler teuer werden können, zeigt ein aktueller Fall: Bei der Besoldung von Auslandsbeamten des Bundes zahlte ein externer Dienstleister zwischen Juli 2025 und Juni 2026 rund fünf Millionen Euro zu viel aus – wegen eines Rechenfehlers.

Immerhin: Die Freibeträge für junge Menschen in der Grundsicherung steigen 2026. Schüler und Azubis unter 25 Jahren können bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Ferienjobs bleiben in diesem Rahmen komplett steuerfrei.

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