Abfindungen, Regeln

Abfindungen 2026: Neue Regeln bei Betriebsübergängen und Steuern

24.06.2026 - 03:31:43 | boerse-global.de

Gesetzesänderungen und prominente Restrukturierungen prägen die Abfindungspraxis. Arbeitnehmer müssen Steuervorteile nun selbst beantragen.

Abfindungen 2026: Neue Regeln, Steuerfallen und aktuelle Beispiele
Abfindungen - Eine einzelne, nachdenkliche Person in einem modernen Büro betrachtet Dokumente, die Abfindungszahlungen und Betriebszugehörigkeit symbolisieren. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Für Arbeitgeber und Beschäftigte ergeben sich neue Anforderungen – von Betriebsübergängen über Sozialplanverhandlungen bis zur Steuer.

Betriebszugehörigkeit: Keine Abkürzung erlaubt

Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist entscheidend für die Höhe von Abfindungen. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB müssen Vordienstzeiten beim vorherigen Arbeitgeber zwingend angerechnet werden. Ein neuer Arbeitsvertrag mit dem Übernehmer kann diese Zeiten nicht verkürzen.

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Die Betriebszugehörigkeit bildet die Basis für die Sozialauswahl und Abfindungsangebote in Aufhebungsverträgen oder Sozialplänen. Bei betriebsbedingten Kündigungen bleibt die Sozialauswahl ein kritischer Punkt.

KI als Hilfsmittel bei der Auswahl zu entlassender Mitarbeiter ist rechtlich zulässig. Die Letztentscheidung muss aber beim Arbeitgeber bleiben. Transparenz und die Einbeziehung des Betriebsrates nach § 95 BetrVG sind zwingend nötig, um Diskriminierungsrisiken zu vermeiden.

Zalando und Playmobil: Zwei aktuelle Fälle

Konkrete Standortschließungen rücken die Verhandlung von Sozialplänen ins Rampenlicht. Am Dienstag tagte erstmals die Einigungsstelle für das Logistikzentrum von Zalando in Erfurt. Rund 2.100 Beschäftigte sind von der geplanten Schließung zum Ende September betroffen. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter suchen nach einer Einigung über die Abfindungskonditionen.

Parallel wurde am Dienstag die Produktion bei Playmobil in Dietenhofen eingestellt. Für die rund 350 betroffenen Mitarbeiter gibt es bereits einen Sozialplan. Er sieht neben Abfindungszahlungen auch den Übergang in eine Transfergesellschaft vor.

Die Fälle zeigen: Abfindungen sind meist das Ergebnis komplexer kollektivrechtlicher Verhandlungen. Einen automatischen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

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Steuer: Fünftelregelung nicht mehr automatisch

Seit Anfang 2025 gelten geänderte steuerliche Abläufe bei Abfindungen. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG wird nicht mehr automatisch vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Arbeitnehmer müssen die Steuererleichterung selbst in ihrer Einkommensteuererklärung beantragen.

Die Abfindung wird zunächst wie reguläres Einkommen besteuert. Experten empfehlen eine genaue zeitliche Planung der Auszahlung. Eine konzentrierte Zahlung innerhalb eines Kalenderjahres gilt oft als vorteilhaft.

Führungskräfte: Mehrstufige Modelle statt Einmalzahlung

Bei der Trennung von Führungskräften zeigt sich ein Trend weg von reinen Einmalabfindungen. Da hohe Abfindungen oft zum Verlust von Pensionsansprüchen führen können, setzen Unternehmen auf Gehaltsfortzahlungen oder degressive Übergangsvergütungen über 6 bis 18 Monate. Auch Wettbewerbsentschädigungen spielen eine Rolle – sie müssen mindestens 50 Prozent der letzten Bezüge umfassen.

Seit dem 22. Januar 2026 gibt es durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz II erweiterte Möglichkeiten zur Abfindung von Kleinstanwartschaften. Arbeitgeber können unverfallbare Anwartschaften ausgeschiedener Mitarbeiter unter erhöhten Abfindungsgrenzen auszahlen. Das soll den Verwaltungsaufwand langfristig reduzieren.

Rentenreform: Was auf Arbeitnehmer zukommen könnte

Die Rahmenbedingungen für das Ende der Erwerbsbiografie könnten sich durch die Vorschläge der Rentenkommission verändern. Sie hat am Dienstag ihren Bericht vorgelegt und empfiehlt eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ab 2032. Demnach könnte das Rentenalter bis 2041 auf 67,5 Jahre und bis 2051 auf 68 Jahre steigen.

Diese potenziellen Änderungen haben langfristige Auswirkungen auf Vorruhestandsregelungen und die damit verbundenen Abfindungsstrategien in Unternehmen.

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