Thema: Zusatzurlaub

Zusatzurlaub, Schwerbehinderte

Zusatzurlaub Schwerbehinderte: Fünf Tage gesetzlicher Mindesturlaub

Ein moderner Schreibtisch mit Kalender und Dokumenten als Symbol für die Urlaubsplanung im Arbeitsalltag. - Foto: über boerse-global.de
Ein moderner Schreibtisch mit Kalender und Dokumenten als Symbol für die Urlaubsplanung im Arbeitsalltag. - Foto: über boerse-global.de

Der gesetzliche Mindestzusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer beträgt fünf Tage pro Jahr. Die Klarstellung dient als Orientierung für Betriebe.

boerse-global.de, 28.07.26 22:31 Uhr
Ein inklusiver, heller Büroarbeitsplatz mit modernen ergonomischen Möbeln und professioneller Atmosphäre. - Foto: über boerse-global.de
Ein inklusiver, heller Büroarbeitsplatz mit modernen ergonomischen Möbeln und professioneller Atmosphäre. - Foto: über boerse-global.de
Nahaufnahme eines Kalenderblattes mit hervorgehobenem Datum und einem Dokument, das Urlaubsansprüche und Fristen symbolisiert. - Foto: über boerse-global.de
Nahaufnahme eines Kalenderblattes mit hervorgehobenem Datum und einem Dokument, das Urlaubsansprüche und Fristen symbolisiert. - Foto: über boerse-global.de
Ein offizielles Rechtsdokument liegt auf einem Tisch, daneben eine einzelne, leicht verwelkte Blume, die Verlust und rechtliche Ansprüche symbolisiert. - Foto: über boerse-global.de
Ein offizielles Rechtsdokument liegt auf einem Tisch, daneben eine einzelne, leicht verwelkte Blume, die Verlust und rechtliche Ansprüche symbolisiert. - Foto: über boerse-global.de
TVöD: Zusatzurlaub ab 2027 verschärft Konkurrenz im öffentlichen Dienst - Foto: über boerse-global.de
TVöD: Zusatzurlaub ab 2027 verschärft Konkurrenz im öffentlichen Dienst - Foto: über boerse-global.de
Bundesarbeitsgericht stärkt Tarifautonomie bei Zusatzurlaub - Foto: über boerse-global.de
Bundesarbeitsgericht stärkt Tarifautonomie bei Zusatzurlaub - Foto: über boerse-global.de