Thema: Mietrecht

Grundsätzlich darf der Vermieter gemäß § 551 BGB nur dann eine Kaution erheben, wenn dies schriftlich im Mietvertrag vereinbart wurde. Des Weiteren darf sie nicht höher als drei Monatskaltmieten sein. - Foto: pixabay.com © Geralt (CC0 1.0)
Grundsätzlich darf der Vermieter gemäß § 551 BGB nur dann eine Kaution erheben, wenn dies schriftlich im Mietvertrag vereinbart wurde. Des Weiteren darf sie nicht höher als drei Monatskaltmieten sein. - Foto: pixabay.com © Geralt (CC0 1.0)