Thema: Boten

BAG-Urteil, Einwurf-Einschreiben

BAG-Urteil: Einwurf-Einschreiben verliert Beweiskraft im Arbeitsrecht

Eine Hand hält einen Briefumschlag vor einem Briefkasten in einem modernen Büroflur. - Foto: über boerse-global.de
Eine Hand hält einen Briefumschlag vor einem Briefkasten in einem modernen Büroflur. - Foto: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht kappt den Anscheinsbeweis für Einwurf-Einschreiben. Arbeitgeber müssen für Kündigungen und Fristwahrung künftig auf Boten oder Gerichtsvollzieher setzen.

boerse-global.de, 20.08.26 04:30 Uhr
BEM-Einladung: Einwurf-Einschreiben reicht nicht mehr aus - Foto: über boerse-global.de
BEM-Einladung: Einwurf-Einschreiben reicht nicht mehr aus - Foto: über boerse-global.de