Kündigung per Einschreiben wird zum rechtlichen Risiko
12.01.2026 - 11:55:12Das klassische Einwurf-Einschreiben ist für Arbeitgeber nicht mehr rechtssicher – das zeigen aktuelle Gerichtsurteile. Unternehmen müssen auf Boten oder Kurierdienste umstellen, sonst drohen hohe Nachzahlungen.
Das Ende der digitalen Postzustellung
Jahrzehntelang galt das Einwurf-Einschreiben als Standard, um den Zugang einer Kündigung nachzuweisen. Seit Januar 2026 ist diese Methode vor Gericht jedoch kaum noch haltbar. Der Grund: Die Digitalisierung der Postdienste. Wurde früher ein physischer Beleg beim Einwurf abgetrennt, erfolgt der Scan heute oft schon vor der tatsächlichen Zustellung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) und Landesarbeitsgerichte wie Hamburg bewerten diesen digitalen Sendungsstatus nicht mehr als ausreichenden Beweis. Bestreitet ein Arbeitnehmer den Erhalt, steht der Arbeitgeber mit einer unzureichenden digitalen Spur da – und trägt die Beweislast.
Höhere Risiken durch mehr Kündigungsstreitigkeiten
Die Dringlichkeit, sichere Zustellwege zu nutzen, wird durch neue Daten unterstrichen. Der „Kündigungsatlas 2025“ der Plattform Ingenieur.de, der 2.500 reale Kündigungsfälle analysiert, zeigt einen Anstieg von Entlassungsstreitigkeiten. Die finanziellen Folgen einer unwirksamen Kündigung sind gravierend: Wird die Zustellung nicht bewiesen, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Der Arbeitgeber muss rückwirkend das Gehalt zahlen – ohne dass der Mitarbeiter gearbeitet hat. In unsicheren Zeiten ist das ein existenzielles Risiko.
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Zwei Urteile verändern die Rechtslage
Zwei Entscheidungen haben die Praxis Anfang 2026 grundlegend verändert:
- Bundesarbeitsgericht (30. Januar 2025, Az. 2 AZR 68/24): Das Gericht stellte klar, dass Einlieferungsbeleg und digitaler Status allein keine Zustellung beweisen. Gefordert wird ein detaillierter Auslieferungsbeleg mit genauer Zeit und Ort.
- Landesarbeitsgericht Hamburg (14. Juli 2025, Az. 4 SLa 26/24): Die Richter bestätigten, dass der moderne digitale Prozess nicht den Beweiswert des alten „Abreißbeleg“-Systems hat. Der Scan belegt nicht, dass der Brief im richtigen Briefkasten landete.
Die Beweislast liegt damit wieder voll bei den Unternehmen. Sie müssen die physische Übergabe lückenlos dokumentieren.
Der neue Standard: Boten- und Kurierzustellung
Rechtsexperten raten deshalb zur Botenzustellung. Nur so lässt sich die Übergabe gerichtsfest belegen. Ein Beauftragter – ein professioneller Kurier oder ein vertrauenswürdiger Mitarbeiter – muss dabei strikt vorgehen: Er bestätigt den Inhalt als Kündigung, wirft sie persönlich in den heimischen Briefkasten des Arbeitnehmers und dokumentiert Zeit, Datum und Ort protokollgenau. Ideal ist eine Foto-Dokumentation. Dieser Bote kann im Streitfall als Zeuge aussagen – ein entscheidender Vorteil gegenüber einem anonymen digitalen Log.
Remote Work verschärft das Problem
Die neuen Anforderungen treffen besonders Unternehmen mit hybriden oder dezentralen Teams. Die persönliche Übergabe am Arbeitsplatz entfällt oft, doch eine flächendeckende Botenzustellung ist teuer und logistisch aufwendig. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsteht eine Compliance-Lücke. Während Konzerne sich landesweite Kurierdienste oder Gerichtsvollzieher leisten können, könnten KMU aus Kostengründen zum risikobehafteten Einschreiben greifen. Ein Fehler, der teuer werden kann.
Zudem bleibt klar: Digitale Kanäle wie E-Mail, WhatsApp oder Slack sind für Kündigungen weiterhin absolut unzulässig. Das Schriftformerfordernis nach § 623 BGB verlangt die Unterschrift auf Papier – und dessen physischen Zugang.
Ausblick: Warten auf neue Lösungen
Rechtsexperten rechnen 2026 mit weiter verschärften Anforderungen an digitale Prozesse. Möglicherweise entwickeln Logistikanbieter neue „Legal Delivery“-Produkte, die die Lücke zwischen Standardpost und teurem Kurier schließen. Bis dahin gilt für Personalabteilungen: Bei jeder konflikt-trächtigen Kündigung ist die Investition in einen Botendienst eine notwendige Versicherung. Die Ära des sorglosen „Einschreibens“ ist vorbei.
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