BEM-Einladung: Einwurf-Einschreiben reicht nicht mehr aus
03.06.2026 - 12:31:22 | boerse-global.deDas Landesarbeitsgericht Hamburg hat klargestellt: Ein Einwurf-Einschreiben reicht nicht aus, um den Zugang einer Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nachzuweisen. Weder die Sendungsverfolgung noch der Auslieferungsbeleg begründen einen Anscheinsbeweis.
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Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Die Dokumentationspflichten verschärfen sich deutlich. Statt des einfachen Einwurf-Einschreibens empfehlen Experten entweder das Übergabe-Einschreiben oder die Zustellung per Boten. Der Hintergrund: Bei einer späteren krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass ein ordnungsgemäßes BEM-Verfahren stattgefunden hat. Ohne rechtssichere Zustellung wird dieser Nachweis schwierig.
Kommt die Teilkrankschreibung?
Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums plant die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit. Das Modell sieht drei Stufen vor – 25, 50 und 75 Prozent Arbeitsfähigkeit. Voraussetzung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zustimmen.
Besonders das Gastgewerbe wäre direkt betroffen. Laut Branchenberichten leisten dort rund 40 Prozent der Beschäftigten körperlich schwere Arbeit. Doch der Vorstoß stößt auf Widerstand. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zweifelt an der medizinischen Objektivierbarkeit solcher Abstufungen. Auch der Sozialverband Deutschland lehnt die Teilkrankschreibung ab.
Österreich zeigt Alternativen
Im Nachbarland läuft die Wiedereingliederungsteilzeit erfolgreich. Die Initiative fit2work in Wien verzeichnete 2025 rund 5.800 Erstberatungen, davon 1.400 für dieses Modell. Besonders nach schweren Operationen bewährt sich eine Arbeitszeitreduzierung von 50 Prozent über neun Monate.
Psychische Gesundheit rückt in den Fokus
Ein aktuelles Seminar für BEM-Beauftragte widmete sich Anfang Juni den Warnsignalen bei psychischen Erkrankungen. Dabei stand das Rollenverständnis von Betriebs- und Personalräten bei der Rückkehr nach psychischen Krisen im Mittelpunkt.
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Parallel dazu beginnt am 9. Juni 2026 in Berlin der 5. Deutsche Psychotherapie Kongress. Thema: Die Sicherung der Versorgung trotz Sparmaßnahmen. Der Hintergrund: Das Bundesgesundheitsministerium billigte eine Honorarkürzung für Psychotherapeuten um 4,5 Prozent, die seit dem 1. April wirksam ist. Trotz rückwirkender Erhöhung der Personalkostenzuschläge ergibt sich für 2026 eine rechnerische Senkung um 2,3 Prozent. Die KBV hat dagegen Klage eingereicht.
Neue Regeln im Arbeitsschutz
Seit dem 1. Juni 2026 gelten neue Unfallverhütungsvorschriften für Arztpraxen. Künftig ist eine teilweise digitale Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit möglich. Zudem können Ärztinnen und Ärzte selbst die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit absolvieren.
Psychische Folgeschäden werden anerkannt
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied bereits Anfang des Jahres: Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei Rettungssanitätern kann unter bestimmten Bedingungen als sogenannte Wie-Berufskrankheit anerkannt werden. Die Rechtsprechung zeigt: Psychische Folgeschäden in Hochbelastungsberufen erhalten zunehmend rechtliche Anerkennung.
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