Thema: Bewirtungskosten

Rechnungen, Unterschrift

Rechnungen ohne Unterschrift: § 14 UStG nennt die entscheidenden Pflichtangaben

Ein minimalistischer Schreibtisch aus Eichenholz mit einem Füllfederhalter und einem Stapel leerer weißer Papierblätter. - Foto: über boerse-global.de
Ein minimalistischer Schreibtisch aus Eichenholz mit einem Füllfederhalter und einem Stapel leerer weißer Papierblätter. - Foto: über boerse-global.de

Für die steuerliche Anerkennung zählen vollständige Pflichtangaben; bei Bewirtungskosten ist eine Unterschrift weiterhin erforderlich.

boerse-global.de, 07.10.26 02:18 Uhr
Nahaufnahme einer digitalen Quittung für ein Geschäftsessen mit Finanzdaten und QR-Code. Im Hintergrund unscharf Hände beim Bezahlen. - Foto: über boerse-global.de
Nahaufnahme einer digitalen Quittung für ein Geschäftsessen mit Finanzdaten und QR-Code. Im Hintergrund unscharf Hände beim Bezahlen. - Foto: über boerse-global.de
Ein stilisiertes Fußballfeld mit überlagerten Finanzgrafiken und einer Person, die Steuervordrucke auf einem Tablet hält. - Foto: über boerse-global.de
Ein stilisiertes Fußballfeld mit überlagerten Finanzgrafiken und einer Person, die Steuervordrucke auf einem Tablet hält. - Foto: über boerse-global.de
Geschäftsessen 2026: Strengere Regeln für Abzug und Digitalisierung - Foto: über boerse-global.de
Geschäftsessen 2026: Strengere Regeln für Abzug und Digitalisierung - Foto: über boerse-global.de