Bewirtungskosten: Maschinelle Rechnungen ab heute Pflicht
06.07.2026 - 09:10:26 | boerse-global.de
Ab heute, dem 6. Juli 2026, gelten in Deutschland verschärfte Anforderungen für den steuerlichen Nachweis von Bewirtungskosten. Unternehmen und Selbstständige müssen bei der Abrechnung von Geschäftsessen strengere formale Kriterien erfüllen. Sonst droht der Verlust des Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzugs.
Maschinelle Rechnungen werden Pflicht
Die zentrale Änderung: Bewirtungsrechnungen müssen ab sofort maschinell oder elektronisch erstellt sein. Handschriftliche Ergänzungen auf Rechnungen behandeln die Finanzbehörden künftig deutlich restriktiver. Wer die Absetzbarkeit nicht gefährden will, muss sicherstellen, dass Belege bereits bei der Ausstellung alle notwendigen Informationen enthalten.
Grundsätzlich bleiben weiterhin 70 Prozent der angemessenen Bewirtungskosten als Betriebsausgaben absetzbar. Die darin enthaltene Vorsteuer kann zu 100 Prozent geltend gemacht werden – sofern der Beleg den neuen Anforderungen entspricht. Pflichtangaben sind Datum, Ort, konkreter Anlass, Namen aller Teilnehmer und die Gesamthöhe der Kosten.
Strengere Regeln ab 250 Euro
Überschreitet die Rechnung 250 Euro, kommen weitere Pflichtangaben hinzu. Dann müssen die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Gastronomiebetriebs sowie eine fortlaufende Rechnungsnummer auf dem Beleg stehen. Auch die namentliche Nennung des bewirtenden Unternehmens oder Freiberuflers ist zwingend erforderlich.
Die Maßnahmen sind Teil der allgemeinen Digitalisierung des Steuerwesens. Zeitgleich wurde die App „MeinELSTER+“ eingeführt, die eine vereinfachte Steuererklärung ermöglichen soll.
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Handwerkerbonus wird gekürzt
Parallel zu den neuen Bewirtungsregeln hat der Koalitionsausschuss aus Union und SPD weitreichende Entscheidungen getroffen. Am 1. und 2. Juli einigten sich die Spitzen der Merz-Regierung darauf, den Steuerbonus für Handwerkerleistungen ab 2027 zu reduzieren.
Die Förderung sinkt von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten. Der maximale Steuervorteil fällt damit von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr. Die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro bleibt unverändert. Wer den aktuellen Satz noch sichern will, sollte Rechnungen noch 2026 begleichen – entscheidend ist das Jahr der Zahlung.
Hans Peter Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, nannte die Beibehaltung des Bonus einen „vertretbaren Kompromiss“. Experten des Instituts der Deutschen Wirtschaft warnen dagegen vor einer Zunahme der Schwarzarbeit. Die Kürzung dient der Gegenfinanzierung einer geplanten Einkommensteuersenkung um rund 10 Milliarden Euro sowie einer Anhebung der Reichensteuer auf bis zu 47 Prozent.
Neue Regeln für E-Dienstwagen und Saisonkräfte
Auch bei der Mobilität stehen Änderungen an. Seit dem 1. Januar 2026 entfallen die Pauschalregelungen für die steuerfreie Erstattung von Ladestrom bei Elektro-Dienstwagen. Arbeitgeber müssen den tatsächlichen Verbrauch über gesonderte Zähler oder technische Lösungen nachweisen. Alternativ kann eine Strompreispauschale von 34 Cent pro Kilowattstunde angesetzt werden.
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Erleichterungen gibt es für landwirtschaftliche Betriebe bei Saisonkräften. Arbeitsministerin Bärbel Bas stimmte einer Neuregelung zu, nach der Unterkunftskosten rechtssicher vom Lohn abgezogen werden können. Zudem wurde der Zeitraum für sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von 70 auf 90 Tage ausgeweitet. Laut internen Schätzungen könnte dies zu Mindereinnahmen von bis zu 150 Millionen Euro führen.
Vorsicht vor manipulierten Rechnungen
Rechtsexperten warnen im Zuge der Umstellung auf elektronische Belege vor Cyberkriminalität. Bei sogenannten „Business E-Mail Compromise“-Angriffen fangen Hacker Rechnungen ab und tauschen die IBAN aus. Jüngste Urteile, unter anderem des OLG Schleswig-Holstein, zeigen: Die Zahlung auf ein falsches Konto tilgt die ursprüngliche Schuld nicht.
Unternehmen, die keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzen, riskieren zudem Schadensersatzforderungen nach der DSGVO. Zur Absicherung empfehlen Experten, Bankdaten bei kurzfristigen Änderungen telefonisch zu verifizieren.
