DGUV, Vorschrift
DGUV Vorschrift 2: Betreuungspflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten
Heller, aufgeräumter Industriebetrieb mit Maschinen in einer modernen Werkshalle ohne Menschen oder Beschriftungen. - Foto: über boerse-global.de
boerse-global.de, heute 20:48 Uhr