Arbeitsschutz: Betreuungspflicht gilt schon ab dem ersten Beschäftigten
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 12:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle hat bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) einen historischen Tiefststand erreicht. Wie die Berufsgenossenschaft in ihrem Jahresbericht 2025 mitteilt, wurden knapp 46.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert. Das entspricht einem Rückgang von 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr und markiert den niedrigsten jemals verzeichneten Wert.
Rückläufige Zahlen auch bei den Wegeunfällen
Auch auf den Arbeitswegen zeichnet sich ein positiver Trend ab. Im Jahr 2025 registrierte die Berufsgenossenschaft 11.900 meldepflichtige Wegeunfälle, was einem Minus von 0,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Eine Meldepflicht bei Arbeits- und Wegeunfällen greift in Deutschland ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen.
Die BG ETEM fungiert als gesetzliche Unfallversicherung für gut 240.000 Mitgliedsbetriebe mit rund vier Millionen versicherten Beschäftigten. Die statistischen Erhebungen der Berufsgenossenschaft geben Aufschluss über die Entwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes in den betreuten Branchen.
Gesetzliche Vorgaben für Betriebe ab dem ersten Beschäftigten
Trotz sinkender Unfallzahlen bleiben die regulatorischen Hürden und Pflichten für Arbeitgeber im Bereich der Arbeitssicherheit hoch. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2 sind Unternehmen in Deutschland bereits ab dem ersten Beschäftigten verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung vorzuhalten.
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Diese Regelung schließt ausdrücklich auch Minijobber und Auszubildende ein. Wer diesen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, riskiert behördliche Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.
Digitale Plattformen als Vermittler im Arbeitsschutz
Um Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen, treten zunehmend spezialisierte Plattformen auf den Markt.
Neben der sicherheitstechnischen Betreuung spielt die regelmäßige Unterweisung der Belegschaft eine zentrale Rolle für die Haftungssicherheit im Betrieb. Mit dieser kostenlosen Anleitung und fertigen PowerPoint-Vorlage sparen Verantwortliche Stunden bei der Vorbereitung ihrer Sicherheitsunterweisungen. Gratis-Vorlage für Sicherheitsunterweisungen herunterladen
Wie aus Berichten vom 17. Oktober 2026 hervorgeht, vermittelt die Dortmunder Plattform Arbeitssicherheit Scout der ThinkPro24 GmbH geprüfte Partner für die Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sowie als Betriebsarzt. Über einen Express-Service erfolge die Bestellung in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
Die Vermittlungsplattform bietet Betrieben unter anderem einen kostenlosen Selbst-Check mit 15 Fragen an, der in etwa drei Minuten absolviert werden kann. Anfrage, Prüfung und das resultierende Angebot sind kostenfrei.
Auf Wunsch übernehmen die externen Partner zudem den direkten Kontakt zur zuständigen Berufsgenossenschaft. Das Netzwerk der vermittelten Fachkräfte erstreckt sich unter anderem über Standorte in Dortmund, Essen, Duisburg, Düsseldorf, Köln, Hamburg, Berlin, Frankfurt, Stuttgart und München.
