News, Bundesverfassungsgericht

SPD-Ministerpräsidenten bestätigen Wahl des Verfassungsrichters am 3. Juli

06.06.2020 - 09:09:00

In der nächsten Sitzung des Bundesrates am 3. Juli wird darüber entschieden, wer als Nachfolger von Johannes Masing neuer Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird.

Diet teilten die sozialdemokratischen Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, und von Brandenburg, Dietmar Woidke, sowie der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (ebenfalls SPD) dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" für dessen am Samstag erscheinende Tageszeigungen mit. Alle drei Bundesländer haben jeweils einen eigenen Kandidaten benannt. Bis zum 3. Juli "einigen wir uns", erklärte Malu Dreyer.
Ihre Amtskollegen Müller und Woidke stimmten dem zu.

Das Vorschlagsrecht für den Kandidaten liegt bei der SPD. Bei der Bundesratssitzung am gestrigen Freitag stand die Wahl nach dem 15. Mai bereits zum zweiten Mal nicht auf der Tagesordnung, obwohl die Amtszeit von Johannes Masing als Verfassungsrichter bereits vor zwei Monaten abgelaufen ist. Der Grund hierfür ist, dass der Kandidat im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt, die drei Länder sich aber bislang nicht auf einen Kandidaten einigen konnten. Berlin hat den Juraprofessor Martin Eifert von der Humboldt-Universität nominiert, Brandenburg den ehemaligen Präsidenten seines Landesverfassungsgerichts, Jes Möller, und Rheinland-Pfalz Lars Brocker, den Präsidenten seines Verfassungsgerichtshofes.

Wie das "Redaktionsnetzwerk Deutschlang" berichtet, genießt Martin Eifert, der Berliner Kandidat, offenbar den besten Ruf unter Juristen. Allerdings hat es seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990 noch nicht ein einziger Jurist aus Ostdeutschland geschafft, ans Bundesverfassungsgericht gewählt zu werden. Alle 39 seit der Vereinigung neu gewählten Richter waren Westdeutsche. Daher fordern etliche ostdeutsche Politiker, dies zu ändern und nun einen Ostdeutschen zum Zuge kommen zu lassen. Der brandenburgische Ministerpäsident Woidke erklärte dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" am Freitag, alle drei Kandidaten seien gut für das Amt geeignet. Er denke aber, es sei im 30. Jahr der deutschen Einheit "nicht nur ... ein gutes Symbol, sondern auch ... dringend notwendig", unter den Richtern am Verfassungsgericht, dem höchsten deutschen Gericht, auch einen mit einer ostdeutsche Biographie zu haben. "Es ist höchste Zeit, dass das passiert", so Woidke. Es wäre, sagte er, auch für das Bundesverfassungsgericht selbst eine gute Entscheidung, weil ein aus Ostdeutschland stammender Richter viele besondere Erfahrungen, "auch Transformationserfahrungen, die mit dem Leben in der DDR verbunden" seien, in Karlsruhe einbringen würde. Eine entsprechende Entscheidung sei "überfällig", betonte Woidke.

Jes Möller, der brandenburgische Kandidat, wurde 1961 in Greifswald geboren, studierte in der DDR evangelische Theologie, wurde dort als Oppositioneller zeitweise inhaftiert, begann 1991 ein Studium der Rechtswissenschaften und ist seit 1998 als Richter tätig, von 2019 bis 2019 als Präsident des brandenburgischen Landesverfassungsgerichtes. Mit dieser Biographie stehe Möller "symbolisch für mindestens zwei Drittel" der Menschen in Ostdeutschland, unterstrich Woidke und wies darauf hin, dass Ostdeutsche in deutschen Führungspositionen ohnehin unterrepräsentiert seien.

Hingegen erklärte Michael Müller, der Regierender Bürgermeister von Berlin, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" zwar sei die Herkunft eines Kandidaten "natürlich" ein Kriterium, das bei der Wahl auch "zu Recht eine Rolle" spiele, aber "andere Kriterien" spielten eben auch eine Rolle. "Insofern", so Müller, glaube er, "dass auch der Kandidat der Humboldt-Universität ein guter Kandidat" sei.

In Absprache mit Ministerpräsident Woidke, der gegenwärtig auch als Bundesratspräsident amtiert, hat die Bundesratsverwaltung das Bundesverfassungsgericht mittlerweile darüber informiert, dass am 3. Juli eine Entscheidung in der Personalie zu erwarten sei.Dies soll verhindern, dass die Karlsruher Richter nun ihre eigenen Personalvorschläge unterbreiten. Dies könnten sie nach nach zweimonatiger Vakanz eines Richterstuhls tun.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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