Kassenärztliche Bundesvereinigung lehnt Teilkrankschreibung ab
28.04.2026 - 00:00:00 | dts-nachrichtenagentur.deFür eine Teilzeitkrankschreibung müssten Ärzte "eine Art Gutachten erstellen und dafür viele Details des Arbeitsverhältnisses beleuchten", so Gassen. "Die genaue Kenntnis von Arbeitsplatz und Arbeitsumständen wäre dafür notwendig. Wie sollen die Kollegen das leisten, vielleicht würfeln?", fragte er. "Und das alles, obwohl gleichzeitig die Vergütung an allen Ecken gekürzt wird. Das klingt nicht nur wie ein schlechter Witz, das ist auch einer."
Der KBV-Chef bekräftigte stattdessen seine Forderung nach Karenztagen. "Ich erinnere an unseren Vorschlag, die Karenztage auszubauen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Arbeitstag verpflichtend zu machen. Alleine dadurch ließen sich hochgerechnet rund 300 Millionen Euro jährlich sparen. Das wäre ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau", sagte Gassen. Karenztage sind Krankheitstage ohne Lohnfortzahlung.
In Warkens Gesetzentwurf (§44c) ist vorgesehen, dass Ärzte eine "Teilarbeitsunfähigkeit in Höhe von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit des Versicherten" feststellen können. Diese Regelung gibt es bereits in Schweden.
