BGH hebt Urteil zu Impfschäden auf
09.03.2026 - 12:28:39 | dts-nachrichtenagentur.deDie Klägerin, die im März 2021 geimpft wurde, erlitt nach eigenen Angaben gesundheitliche Beeinträchtigungen, darunter einen kompletten Hörverlust auf einem Ohr. Sie fordert vom Hersteller Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadensersatz. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht die Berufung zurückgewiesen.
Der BGH stellte fest, dass die Plausibilität der Ursächlichkeit des Arzneimittels für den Schaden nicht zwingend überwiegend wahrscheinlich sein muss. Auch wenn mehr gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache spricht, könne ein Auskunftsanspruch bestehen. Die fehlerhafte Verneinung des Auskunftsanspruchs durch das Berufungsgericht beeinflusse auch die Beurteilung der Haftungsansprüche der Klägerin. Es sei nicht auszuschließen, dass die Klägerin im Fall einer Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung weitere Tatsachen zur Begründung ihrer Schadensersatzansprüche vorbringen könne (Urteil vom 9. März 2026 - VI ZR 335/24).

