BGH bestätigt Urteil gegen Giffey-Angreifer
03.06.2025 - 14:06:25Bereits zuvor hatte er einen Pflasterstein in ein geöffnetes Fenster des Bezirksamts Neukölln geworfen. Ein psychiatrischer Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich sei. Das Landgericht war zu dem Schluss gekommen, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung für die Allgemeinheit gefährlich und deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. Das Urteil des Landgerichts ist mit der BGH-Entscheidung rechtskräftig (Beschluss vom 6. Mai 2025 - 5 StR 166/25). @ dts-nachrichtenagentur.de
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