Gesundheit

Warken baut Krankenkassengesetz um

05.07.2026 - 16:10:44 | dts-nachrichtenagentur.de

Unmittelbar bevor Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ihr Gesetz zur Finanzreform der Krankenkassen in der kommenden Woche zur finalen Abstimmung in Bundestag und Bundesrat einbringen wird, hat die CDU-Ministerin offenbar an mehreren Stellen Änderungen in Milliardenumfang vorgenommen.

Warken baut Krankenkassengesetz um
Gesundheit - Nina Warken (Archiv) 05.07.2026 - Bild: via dts Nachrichtenagentur
Das berichtet die FAZ.

Gesetzlich Krankenversicherte können sich in den kommenden Jahren demnach auf geringere Zuzahlungen und auf weniger Einschnitte in der Familienversicherung einstellen als zunächst geplant. Darauf haben sich Union und SPD am Wochenende laut der Zeitung geeinigt. Der Bund und vor allem die Pharmaindustrie sollen im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf dagegen stärker belastet werden.

In der Familienversicherung müssen Kassenmitglieder zwar wie von Warken gewollt für ihre bisher kostenfrei mitversicherten Lebenspartner von 2028 an zusätzliche Beiträge zahlen. Aber nur in Höhe von 2,5 Prozent auf ihr beitragspflichtiges Einkommen, nicht, wie zunächst vorgesehen, 3,5 Prozent. Außerdem bleiben Elternteile, die Kinder bis zum Alter von einschließlich elf Jahren haben, von der Zahlung ausgenommen; die zunächst angestrebte Schwelle betrug sechs Jahre, berichtet die FAZ. Auch die Belastung für Patienten bei der Zuzahlung für Medikamente und Krankenhaushalte wurde etwas entschärft. Zwar soll die Eigenbeteiligung um 50 Prozent steigen, der von 2028 an vorgesehene regelmäßige Anstieg in Höhe der Grundlohnrate fällt aber weg.

Der Bund wird dagegen stärker zur Finanzierung in die Verantwortung genommen als zunächst vereinbart: Die Streichungen im Bundeszuschuss fallen geringer aus, als vom Kabinett beschlossen. Und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zahlt bis 2030 auch jedes Jahr 750 Millionen Euro mehr für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger: im Jahr 2027 eine Milliarde statt der ursprünglich beabsichtigten 250 Millionen Euro. Insgesamt fließen 2027 aus dem Bundeshaushalt 1,4 Milliarden Euro mehr an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als zunächst beschlossen. Trotzdem ist weiterhin eine Kürzung im Vergleich zu heute vorgesehen, von 14,5 auf 14,15 Milliarden Euro. Nach dem Ursprungsentwurf hätte der Bund aber nur 12,75 Milliarden gezahlt.

Das meiste zusätzliche Geld wird dadurch mobilisiert, dass die Pharmaindustrie den Krankenversicherungen künftig verdoppelte Preisnachlässe auf Medikamente gewähren muss. Diese Herstellerabschläge, von der Industrie "Zwangsrabatte" genannt, betragen bisher sieben Prozent. Von 2027 an sind nun 15,5 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Der ursprüngliche Entwurf sah statt eines festen einen "ergänzenden dynamischen Herstellerabschlag" vor, der sich variabel an den Arzneimittelausgaben und der Grundlohnrate hätte orientieren sollen. Hunderte Millionen Euro auf Kosten der Hersteller sollen in den kommenden Jahren auch durch ein Preismoratorium für Schutzimpfungen eingespart werden.

Mit dem Kompromiss scheint ein Hauptziel der Koalition erreicht: Trotz unerwartet hoher Kassenausgaben könnten die Beitragssätze stabil bleiben - zumindest bis 2028. Es soll bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent bleiben, zusammen also bei 17,5 Prozent, den sich Arbeitgeber und -nehmer teilen.

Dem Vernehmen nach musste Warken auf die Wünsche von SPD, CSU und aus den Ländern eingehen, um die Verabschiedung des Sparpakets in der kommenden Woche sicherzustellen. Sie konnte sich aber ihrerseits gegen die Wünsche der Sozialdemokraten durchsetzen, die Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener, bis zu welcher Sozialabgaben gezahlt werden müssen, noch weiter zu erhöhen, als dies in der Novelle ohnehin geplant ist.

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