Nachrichtendienste: Bundestag streitet über neue Befugnisse für BND und Verfassungsschutz
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 13:05 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie schwarz-rote Koalition und die Grünen wollen dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusätzliche Befugnisse zur Abwehr von Sabotage, Spionage, Terroranschlägen und Cyberangriffen geben.
Mehr als Informationsbeschaffung
Bei der ersten Beratung der Reform im Bundestag sagte Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU), künftig müsse es möglich sein, Server staatlicher Hackergruppen abzuschalten. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler verwies neben hybriden Angriffen aus Russland auch auf chinesische Spionage und begründete die Reform mit dem Ziel, die Abhängigkeit von ausländischen Partnerdiensten zu verringern.
Grüne warnen vor Karlsruhe
Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz begrüßte die Reform grundsätzlich, kritisierte die geplante Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes jedoch als überzogen. Er sagte eine Niederlage der Koalition bei einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht voraus und schlug vor, das Bundesamt zur Zentralstelle für die Spionageabwehr zu machen.
AfD und Linke lehnen Pläne ab
Der AfD-Abgeordnete Gottfried Curio kritisierte, der Verfassungsschutz solle künftig heimlich in Wohnungen eindringen sowie auf Laptops und Handys zugreifen dürfen. Er sprach von einem Umbau zum „Stasi 2.0“; operative Fähigkeiten des BND befürwortete die AfD hingegen.
Die Linken-Innenexpertin Clara Bünger sagte: „Hier werden Grundrechte mit Füßen getreten.“ Sie verwies auf Fehler und offene Fragen im Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen NSU-Trio. Für die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gelte bei einer Umsetzung der Reform: „Sie sehen alles, was Ihr denkt und fühlt und macht und Ihr werdet nie davon erfahren.“
Minister weist Kritik zurück
Für den BND ist das Bundeskanzleramt zuständig, die Fachaufsicht über den Verfassungsschutz liegt beim Bundesinnenministerium. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wies die Kritik von AfD und Linken als „die gleichen falschen Antworten von Rechtsaußen und von Linksaußen“ zurück.
Streit über hybride Bedrohungen
Die Bundesregierung wertet eine Verbindung aus Sabotage, Spionage und Desinformation als hybride Bedrohung. Russland wird dabei ein Anschlagsversuch zugeschrieben: Am 4. August wurde eine mit Sprengstoff präparierte Drohne am Flughafen Leipzig/Halle entdeckt.
Jugendliche als Informanten
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Verfassungsschutz in eng begrenzten Ausnahmefällen auch 16- und 17-Jährige als Vertrauenspersonen einsetzen darf. Begründet wird dies mit dem Auftreten sehr junger Täter und Gruppierungen insbesondere im gewaltbereiten Rechtsextremismus und bei islamistisch motivierten Anschlägen.
Anwaltverein kritisiert Staatstrojaner
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt geplante Verbesserungen beim Schutz des engsten persönlichen Lebensbereichs. Zugleich warnt er vor einer Schwächung des Schutzes anwaltlicher Kommunikation und kritisiert den möglichen Einsatz von Staatstrojanern, mit denen Daten direkt auf Computern oder Smartphones ausgelesen werden könnten.
Vom Informationsdienst zum operativen Akteur
Die geplante Reform markiert einen grundlegenden Wandel der deutschen Nachrichtendienstarchitektur. BND und Verfassungsschutz sollen nicht mehr nur Informationen verdeckt beschaffen und auswerten, sondern unter engen gesetzlichen Voraussetzungen auch aktiv gegen erkannte Gefahren vorgehen können. Dazu zählen etwa Eingriffe in IT-Systeme oder das Abschalten von Servern staatlicher Hackergruppen.
Die Bundesregierung begründet den Kurs mit einer veränderten Bedrohungslage. Sabotage, Spionage, Desinformation und Cyberangriffe können grenzüberschreitend koordiniert werden und lassen sich oft nicht eindeutig einem einzelnen Delikt oder Gefahrenbereich zuordnen. Der Verweis auf hybride Angriffe durch Russland sowie chinesische Spionage zeigt, dass die Reform sicherheitspolitisch über klassische Terrorabwehr hinausreicht.
Grundrechte und Kontrolle als zentrale Streitpunkte
Besonders sensibel sind die geplanten Befugnisse des Verfassungsschutzes im Inland. Das Eindringen in Wohnungen, der Zugriff auf digitale Geräte und der Einsatz von Schadsoftware berühren den Schutz der Privatsphäre und die Trennung zwischen Nachrichtendienst und Polizei. Auch die geplante Möglichkeit, 16- und 17-Jährige unter engen Voraussetzungen als Informanten einzusetzen, dürfte die Debatte über Verhältnismäßigkeit und Schutzstandards verschärfen.
Für Bürgerinnen und Bürger ist entscheidend, welche richterlichen Genehmigungen, parlamentarischen Kontrollrechte und nachträglichen Informationspflichten der Gesetzentwurf vorsieht. Der Deutsche Anwaltverein warnt zudem vor einem schwächeren Schutz anwaltlicher Kommunikation; der Ärzteverband Hartmannbund sieht Risiken für das Arztgeheimnis. Nach den Beratungen im Bundestag müssen Bundestag und Bundesrat über die Reform entscheiden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau.de: „Kontroverse Debatte um Reform der Nachrichtendienste im Bundestag“ (24.09.2026)
Der Bericht ordne die Reform als Vorhaben ein, BND und Verfassungsschutz mit operativen Befugnissen auszustatten, und nenne als mögliches Beispiel das Eindringen in fremde IT-Systeme oder das Abschalten von Servern. Er hebe neben dem Widerstand der Opposition auch Warnungen des Hartmannbundes zur ärztlichen Schweigepflicht hervor; damit setze er einen zusätzlichen Schwerpunkt auf die Folgen für Berufsgeheimnisse.
tagesschau.de: „Reform der Nachrichtendienste Revolution oder Tabubruch?“ (24.09.2026)
Der Beitrag stelle den Übergang von der Informationsbeschaffung zu aktiven Maßnahmen als Kern der Reform heraus und beschreibe mögliche Eingriffe des BND im Ausland sowie des Verfassungsschutzes im Inland. Anders als der aktuelle Debattenbericht konzentriere er sich stärker auf die historische und verfassungsrechtliche Trennlinie zwischen Nachrichtendienst und Polizei; offen bleibe, ob die umstrittenen Befugnisse in den parlamentarischen Beratungen verändert würden.
Beide Beiträge bestätigten die geplante Ausweitung der Befugnisse und den Gegensatz zwischen dem Sicherheitsargument der Koalition und den Grundrechtsbedenken der Opposition. Unterschiede lägen vor allem in der Gewichtung: Der eine Bericht betone zusätzlich den Schutz von Berufsgeheimnissen, der andere die historische Tragweite und die operative Dimension der Reform.
