Deutschland, Gesundheit

Kommission: Milliarden-Sparpotenzial für Krankenkassen

30.03.2026 - 14:11:36 | dpa.de

Die Gesundheitsversorgung steht wegen stark steigender Ausgaben unter Druck. Jetzt sind Expertenempfehlungen da – welche nutzt die Koalition?

Eine Kommission macht Sparvorschläge für das Gesundheitswesen in Milliardenhöhe. (Archivbild)  - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Eine Kommission macht Sparvorschläge für das Gesundheitswesen in Milliardenhöhe. (Archivbild) - Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Die Expertenkommission für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) schlägt Eingriffe in Milliardenhöhe vor, um steigende Ausgaben zu bremsen und neue Beitragserhöhungen zu vermeiden. Das Gremium legte in Berlin einen Bericht mit 66 Empfehlungen vor, die für nächstes Jahr ein Volumen von bis zu 42 Milliarden Euro ausmachen könnten. Dabei geht es um Maßnahmen bei den Einnahmen und Ausgaben der Kassen. 

Das Sparpotenzial liegt damit höher als die für 2027 zu erwartende Finanzlücke von rund 15 Milliarden Euro, wie die Kommission erläuterte. Ein Großteil der Optionen könnte eine Finanzwirkung von 37 Milliarden Euro haben, ohne dabei die Versorgung zu beeinträchtigen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte das Gremium mit zehn Professorinnen und Professoren im vergangenen Herbst eingesetzt.

Auch Beteiligung von Patienten 

Die Kommission schlägt mögliche Einsparungen von bis zu 19 Milliarden Euro bei Leistungserbringern wie Praxen und Kliniken sowie Herstellern vor. Zentraler Ansatzpunkt ist, dass Vergütungen nicht stärker steigen sollten als die Einnahmen. Mögliche Beiträge der Patientinnen und Patienten könnten bis zu 4,1 Milliarden Euro ausmachen. Genannt wird beispielsweise eine Erhöhung der seit 2004 weitgehend unveränderten Zuzahlungen etwa für Medikamente.

Die Kommission empfiehlt außerdem, Steuern auf Tabak und Alkohol zu erhöhen und eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke einzuführen. Mehreinnahmen sollten an die GKV gehen. Rund 12 Milliarden Euro erbringen könnte eine volle Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund etwa bei den Kosten für die Versorgung von Bürgergeldempfängern.

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