Bundesregierung war nicht über ukrainische Offensive informiert
12.08.2024 - 12:20:55 | dts-nachrichtenagentur.deSelbes gelte für den Einsatz spezifischer Waffensysteme, so der Sprecher. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Vorstoßes stehe unterdessen nicht zur Debatte. Das Völkerrecht sehe vor, dass sich ein verteidigender Staat auch auf dem Gebiet des Angreifers wehren dürfe. "Das ist eindeutig." Es gebe keine darüber hinausgehenden Auflagen für die Nutzung von Waffen, zumindest was Abgaben aus dem Bestand der Bundeswehr betreffe. "Da gibt es keinerlei Hindernisse, da ist die Ukraine frei in der Wahl ihrer Möglichkeiten."
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