Ministerium sieht Mängel bei IGeL-Aufklärung
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 00:00 Uhr, dts-nachrichtenagentur.deDas Verhalten der Patienten, auch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit unklarem Nutzen oder einem möglichen Schadenspotenzial anzunehmen, deute auf eine "unzureichende Umsetzung der Aufklärungspflichten in den Praxen hin", schrieb der Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretär Tino Sorge (CDU). Die Überwachung und Sanktionierung von Verstößen gegen die Aufklärungspflichten liege bei den Landesärztekammern, stellte er klar. Ein Regelungsbedarf auf Bundesebene bestehe nicht, da der bestehende Rechtsrahmen für den Patientenschutz "vollumfänglich und lückenlos normiert" sei.
Auch ein Verbot bestimmter IGeL-Angebote, wie es zum Beispiel vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), gefordert wird, lehnt das Ministerium ab. "Ein pauschales gesetzliches Verbot von Leistungen würde unzulässig in die ärztliche Therapiefreiheit und in das Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen", argumentierte Sorge.
Schwartze hatte konkret die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter genannt. Hier würden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt, argumentierte er. Nach Angaben von Sorge plant die Regierung auch keinen gesetzlichen Eingriff, um zu verhindern, dass Leistungen der Krankenkassen als kostenpflichtige IGeL angeboten werden. Dieses Vorgehen wird von Verbraucherschützern und dem Medizinischen Dienst immer wieder angeprangert.
Der Grünen-Gesundheitspolitiker Armin Grau mahnte "klare gesetzliche Regelungen" an. Konkret forderte er unter anderem die Dokumentation der IGeL-Aufklärung in der elektronischen Patientenakte sowie eine klare Trennung zwischen Kassen- und IGeL-Sprechstunden. "Nur mit mehr Transparenz, wirksamen Kontrollen und einem besseren Schutz der Patienten kann verhindert werden, dass wirtschaftliche Interessen medizinische Entscheidungen beeinflussen", sagte er dem RND.
