Dobrindt hält nach Gerichtsbeschluss an Beobachtung der AfD fest
27.02.2026 - 13:00:59 | dts-nachrichtenagentur.de"Aber - und dazu kommt dann eben auch das Gericht zum Entschluss - es ist nicht gesamtprägend für diese Partei. So. Und deswegen bleibt es dabei: Die AfD ist ein Beobachtungsfall. Das ist das, was wir auch aktuell für die AfD sehen. Und ansonsten ist ein Hauptsacheverfahren das, was entsprechend vom Verfassungsschutz begleitet werden muss. Und da wird der Vortrag des Verfassungsschutzes dann auch weiter im Hauptsacheverfahren stattfinden."
Auch für das Vorgehen einzelner Länder ergibt sich für Dobrindt vorerst kein veränderter Handlungsbedarf. Vielmehr gelte es, den Beschluss genau zu analysieren. "Dafür hat das BfV, der Verfassungsschutz, die Verantwortung in der Analyse. Auswirkungen auf das, was in den Ländern spezifisch zu den Landesverbänden der AfD anbelangt, gibt es nicht."
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