Streiks und Wahlen: Doppelter Schlag für die Mitbestimmung
25.02.2026 - 04:30:34 | boerse-global.deDeutschlands Arbeitnehmervertretungen zeigen in dieser Woche gleich doppelt Muskeln. Während ver.di mit bundesweiten ÖPNV-Streiks den Druck in Tarifverhandlungen erhöht, stehen die Betriebsratswahlen vor der Tür. Ein Blick auf das Herzstück der deutschen Sozialpartnerschaft.
Nahverkehr steht still, Betriebsräte werden gewählt
Die Gewerkschaft ver.di weitet den Arbeitskampf aus. Nach Warnstreiks bei der Autobahn GmbH, die unter anderem den Hamburger Elbtunnel lahmlegten, folgen am 27. und 28. Februar bundesweite Streiks im öffentlichen Nahverkehr. Millionen Pendler müssen sich auf massive Behinderungen einstellen. Parallel laufen die Vorbereitungen für die Betriebsratswahlen 2026 auf Hochtouren. Vom 1. März bis 31. Mai entscheiden Beschäftigte in tausenden Betrieben über ihre betriebsinterne Vertretung.
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Diese parallelen Ereignisse markieren die zwei Säulen der deutschen Mitbestimmung: Die überbetriebliche Tarifmacht der Gewerkschaften und die betriebsnahe Verankerung durch gewählte Gremien. Beide stehen vor großen Herausforderungen durch Digitalisierung und neue Arbeitsformen.
Ver.di setzt auf Eskalation im Nahverkehr
Der angekündigte Flächenstreik ist ein klassisches Druckmittel. Ver.di will damit in den laufenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der kommunalen Verkehrsbetriebe bessere Arbeitsbedingungen und Entlastung durchsetzen. Die Strategie ist klar: Durch die gezielte Störung des öffentlichen Lebens soll der Verhandlungsdruck auf die Arbeitgeberseite massiv steigen.
Gewerkschaften wie ver.di, IG Metall oder IG BAU verhandeln branchenweite Tarifverträge. Diese regeln Löhne, Arbeitszeiten und Urlaub für ganze Wirtschaftszweige. Die Drohung mit organisierten Streiks verleiht ihren Forderungen am Verhandlungstisch das nötige Gewicht. Sie verhindern einen ruinösen Wettbewerb um die niedrigsten Lohnkosten.
Betriebsräte: Die Demokratie im Unternehmen
Während die Gewerkschaften den großen Rahmen setzen, gestalten die Betriebsräte den Arbeitsalltag vor Ort. Die anstehenden Wahlen sind ein zentraler demokratischer Akt in der Wirtschaft. Gewerkschaften rufen ihre Mitglieder aktiv zur Teilnahme auf. Ein stark gewählter Betriebsrat hat weitreichende Rechte.
Er muss bei sozialen Fragen wie Arbeitszeiten, Pausenregelungen oder Überstunden zustimmen. Bei personellen Entscheidungen wie Einstellungen oder Kündigungen hat er Informations- und Beratungsrechte. Bei grundlegenden wirtschaftlichen Veränderungen – etwa Standortschließungen – ist seine Mitwirkung gesetzlich verankert. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt ihm diesen starken Rückenwind.
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Zwei Säulen, ein Ziel: Starke Arbeitnehmerrechte
Das Erfolgsmodell der deutschen Mitbestimmung basiert auf der engen Verzahnung beider Ebenen. Viele Betriebsratsmitglieder sind gleichzeitig in Gewerkschaften organisiert und werden von ihnen geschult. Der branchenweite Tarifvertrag bildet häufig die Grundlage, die im Betrieb durch spezifische Vereinbarungen ausgestaltet wird.
Dieses duale System sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen in der Branche und für passgenaue Lösungen im einzelnen Unternehmen. Es gilt als stabilisierender Kern der sozialen Marktwirtschaft. Doch wie zukunftsfest ist dieses Modell?
Die Zukunft der Arbeit stellt die Weichen
Die aktuellen Streiks und Wahlen finden in einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt statt. Digitalisierung, KI und mobile Arbeit erfordern neue Regelungen. Gleichzeitig müssen Arbeitnehmervertretungen neue gesetzliche Vorgaben aktiv mitgestalten – wie die bis Juni 2026 umzusetzende EU-Entgelttransparenzrichtlinie.
Die kommenden Wochen werden richtungsweisend sein. Sie entscheiden nicht nur über konkrete Tarifabschlüsse und die Besetzung tausender Betriebsratsgremien. Sie werden auch zeigen, ob die traditionellen Institutionen der Mitbestimmung den Anschluss an die Arbeitswelt von morgen finden. Die Beschäftigten signalisieren durch hohe Streikbeteiligung und Wahlaufrufe jedenfalls deutlich: Sie wollen mitreden – auf allen Ebenen.
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