Mietrecht II: Bundesregierung plant Deckelung von Indexmieten
12.02.2026 - 04:00:12Das Bundesjustizministerium hat einen umfassenden Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform vorgelegt. Die Pläne sehen eine harte Deckelung von Indexmieten und neue Transparenzregeln für möblierte Wohnungen vor. Damit will Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und den Mieterschutz in angespannten Märkten stärken.
Der sogenannte Referentenentwurf „Mietrecht II“ ging diese Woche an die Bundesländer und Verbände. Sie haben bis zum 6. März Zeit für Stellungnahmen. Anschließend soll der Entwurf in das parlamentarische Verfahren gehen.
Fünf Kernpunkte für mehr Mieterschutz
Der Entwurf packt mehrere heiße Eisen an. Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:
- Indexmieten gedeckelt: In angespannten Wohnungsmärkten sollen Mieterhöhungen bei Indexverträgen künftig auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Bisher konnten sie mit der Inflation explodieren.
- Möblierungszuschlag transparent: Um Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse zu schließen, müssen Vermieter den Aufschlag für Möbel künftig offenlegen. Der Entwurf setzt hier eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete an.
- Kurzzeitmieten strenger reguliert: Die Ausnahme von der Mietpreisbremse für kurzfristige Verträge soll nur noch bei maximal sechs Monaten Laufzeit und einem besonderen Mieter-Anlass gelten.
- Kündigungsschutz ausgeweitet: Mieter sollen eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs künftig einmalig durch Begleichen der Schulden abwenden können – bisher galt dies nur für fristlose Kündigungen.
- Modernisierung erleichtert: Als Gegenleistung für Vermieter soll die Wertgrenze für Mieterhöhungen im vereinfachten Verfahren von 10.000 auf 20.000 Euro steigen.
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Geteiltes Echo: Mieterbund lobt, Union warnt
Die Reaktionen auf die Pläne fallen erwartungsgemäß gemischt aus. Der Deutsche Mieterbund (DMB) spricht von einem „längst überfälligen Vorschlag“, sieht aber Nachbesserungsbedarf. Die Pauschale für Möblierungszuschläge könnte seiner Ansicht nach zu hoch sein.
Kritik kommt aus der Opposition. Günter Krings (CDU), stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union, hält die Pläne für „zu schematisch“. Die Deckelung der Indexmieten und die starre Sechs-Monats-Frist für Kurzzeitverträge könnten Investitionen weiter ausbremsen, warnt er.
Die Reform fällt in eine hitzige Phase der Wohnungsmarkt-Debatte. Erst Ende Januar stärkte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil die Rechte von Vermietern gegenüber gewinnorientierten Untervermieter.
Was kommt als nächstes?
Nach der Anhörung der Verbände wird das Ministerium den Entwurf anpassen und die Bundesregierung ihn in den Bundestag einbringen. Parallel arbeitet das Ministerium bereits an weiteren Maßnahmen für ein „soziales Mietrecht“, die auf einer Expertenkommission aufbauen.
Eines steht fest: Für Mieter und Vermieter in Deutschland bleibt die Wohnungspolitik ein bewegtes Feld. Die bis 2029 verlängerte Mietpreisbremse bleibt dabei ein zentrales Instrument.
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