Gericht schützt Arbeitnehmer vor falschen Bürgergeld-Kürzungen
17.01.2026 - 23:30:12Ein wegweisendes Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts beendet eine Praxis, die Arbeitnehmer in der Schuldenfalle doppelt bestrafte. Das Gericht stellt klar: Pfändbare Lohnanteile dürfen Jobcenter nicht als verfügbares Einkommen anrechnen. Diese Entscheidung stärkt Hunderttausende, die trotz Arbeit auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Im konkreten Fall (Az. L 11 AS 232/22) hatte ein Jobcenter einer Familie das Bürgergeld verwehrt. Grundlage war das volle Nettoeinkommen eines Partners, der sich in einem Privatinsolvenzverfahren befand. Ein Teil seines Lohns floss jedoch gesetzlich vorgeschrieben direkt an einen Insolvenzverwalter – Geld, das die Familie nie zu Gesicht bekam.
Das Gericht kippte diese Berechnung entschieden. Es verwies auf den Grundsatz der „bereiten Mittel“ im Sozialgesetzbuch (§ 11 SGB II). Nur Einkommen, das tatsächlich für Lebenshaltungskosten wie Miete oder Nahrung zur Verfügung stehe, dürfe den Hilfebedarf mindern. Pfändbare oder abgetretene Beträge seien rechtlich gebunden und damit nicht verfügbar. „Die Anrechnung fiktiver Einkommen ist unzulässig“, so die Richter.
Folgen für Gehaltsabrechnung und Personalabteilungen
Die Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Lohnbuchhaltung. Arbeitgeber haften als Drittschuldner bei Lohnpfändungen. Sie müssen den pfändbaren Betrag korrekt berechnen und direkt an Gläubiger oder Verwalter überweisen.
Die Urteilsbegründung unterstreicht die Bedeutung transparenter Gehaltsabrechnungen. Arbeitsentgeltnachweise müssen klar zwischen dem ausgezahlten Lohn und den einbehaltenen Pfändungsbeträgen unterscheiden. Eine unklare Abrechnung kann zu fehlerhaften Berechnungen der Jobcenter führen – genau das, was das Gericht verhindern will. Personalabteilungen sind gefordert, ihre Systeme aktuell zu halten und die regelmäßig angepassten Pfändungsfreigrenzen korrekt anzuwenden.
Phantomlohnfalle vermeiden: Viele Lohnbuchhaltungen übersehen Abgrenzungen, die im Einspruchsfall entscheidend sind. Ein kostenloses E‑Book für Arbeitgeber und Personaler erklärt praxisnah, wie Sie Abzüge, Zuschläge und Abtretungen korrekt ausweisen, typische Fehlerquellen erkennen und Ihre Gehaltsabrechnungen prüfungssicher gestalten. Mit Checklisten für die Lohnabrechnung und konkreten Formulierungen für Arbeitsentgeltnachweise. Jetzt kostenlosen Leitfaden zur korrekten Abrechnung herunterladen
Mehr Schutz für verschuldete Arbeitnehmer
Für viele Beschäftigte ist das Urteil ein entscheidender Schutz. Es verhindert eine Zwickmühle: Wer arbeitet und seine Schulden über ein offizielles Insolvenzverfahren abbaut, darf dafür nicht durch Kürzung der Grundsicherung bestraft werden. Der staatlich verordnete Schuldenabbau darf nicht das Existenzminimum gefährden.
Das Gericht wies auch ein Argument der Behörde zurück, der Betroffene hätte die Lohnabtretung gerichtlich abwehren müssen. Die Richter stellten klar: Die Erfüllung gesetzlicher Pflichten aus einem Insolvenzverfahren kann einem Leistungsberechtigten nicht zum Nachteil gereichen.
Einordnung: Klare Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung
Die Entscheidung aus München bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG). Der oberste Sozialgerichtshof Deutschlands betont seit langem, dass nur tatsächlich erhaltener, frei verfügbarer Lohn den Hilfebedarf mindern kann.
Experten sehen in dem Urteil eine Korrektur einer verbreiteten Verwaltungspraxis. Diese habe Menschen in prekärer Lage zusätzlich belastet, indem sie rechtlich unzugängliches Geld als Einkommen behandelte. Die Anrechnung wurde auf einer fiktiven Grundlage vorgenommen, die die Realität ignorierte.
Ausblick: Klare Dokumentation ist jetzt entscheidend
Jobcenter in ganz Deutschland müssen ihre Berechnungsmethoden anpassen. Betroffene, deren Leistungen in der Vergangenheit möglicherweise zu Unrecht gekürzt wurden, können nun mit dem Urteil als Präzedenzfall erfolgreich Widerspruch einlegen.
Für Arbeitgeber bleibt die Botschaft: Präzision in der Lohnabrechnung ist unverzichtbar. Klar gegliederte Abrechnungen, die alle Abzüge – auch für Dritte – ausweisen, erfüllen nicht nur gesetzliche Pflichten. Sie geben den Mitarbeitern auch das nötige Werkzeug an die Hand, um ihre sozialen Ansprüche durchzusetzen. Das Urteil fördert so eine gerechtere Behandlung von Menschen, die sich gleichzeitig durch Erwerbsarbeit und staatliches Unterstützungssystem kämpfen.
PS: Endlich Klarheit bei Zuschlägen und Abzügen: Dieses gratis E‑Book erklärt, wann Zuschläge steuer‑ und sozialversicherungsfrei gelten, wie sie sich auf Pfändungsberechnungen auswirken und wie Lohnabrechnungen so aufgebaut werden, dass Jobcenter und Insolvenzverwalter die tatsächlichen Auszahlungsbeträge erkennen. Praktische Vorlagen helfen Personalerinnen und Personalern, fehlerhafte Anrechnungen künftig zu vermeiden. Jetzt kostenlosen Leitfaden zu Zuschlägen und Abzügen sichern


