EU-Parlament stimmt für leichtere Abschiebung in Drittstaaten
10.02.2026 - 16:00:50Deutschland und andere EU-Staaten sollen Schutzsuchende künftig auch in Länder bringen dürfen, zu denen die Betroffenen keine Verbindung haben. Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. Künftig soll es schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht.
Das Vorhaben wurde von Stimmen aus den konservativen, rechten und rechtsextremen Parteien im Parlament getragen. Die Gesetzesänderung muss noch von den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen - wie in diesem Fall - zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.
Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Dieses sogenannte Verbindungselement wird optional. Für unbegleitete Minderjährige bleibt dagegen ein verbindendes Element zum Land, in das sie abgeschoben werden sollen, eine notwendige Bedingung.
Schnellere Abschiebungen nach Nordafrika
Das Europaparlament hat auch eine Liste sieben sicherer Herkunftsstaaten bestätigt, die künftig EU-weit gelten soll. In diese Länder soll künftig schneller aus Deutschland und anderen EU-Staaten abgeschoben werden. Dabei geht es um die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten sowie das Kosovo, Kolumbien und die südasiatischen Staaten Indien und Bangladesch.
Grundsätzlich sollen auch Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, als sicher für ihre Staatsangehörigen gelten. Dazu würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören können. Allerdings können diese Staaten ausgenommen werden, etwa weil die EU Sanktionen gegen sie verhängt hat oder weil in dem Land ein bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist.
Liste auch für Deutschland rechtlich bindend
In Deutschland gibt es bereits eine Liste sogenannter sicherer Herkunftsländer. Die Einstufung soll ebenfalls schnellere Abschiebungen dorthin ermöglichen. Von den Ländern auf der nun beschlossenen EU-Liste waren darauf bisher nur das Kosovo, Albanien und Montenegro als sicher eingestuft.
Die EU-Liste ist bindend für alle Mitgliedstaaten. Gleichzeitig muss dem Vorschlag nach auch weiterhin immer der Einzelfall geprüft werden. Menschen, die aus diesen Ländern kommen und in der EU Schutz suchen, sollen also nicht automatisch abgeschoben werden, bekommen aber ein beschleunigtes Asylverfahren.
Auch zu diesem Vorhaben braucht es noch eine formelle Bestätigung der EU-Staaten. Die Regelungen sollen dann ab Juni gelten, einzelne könnten auch schon früher angewendet werden. Für beide Vorhaben stimmten überwiegend Abgeordnete der Fraktionen rechts der Mitte, darunter auch Abgeordnete der AfD. Dagegen stimmten vor allem Linke, Grüne und Sozialdemokraten.

