Mietrecht II: Bundesjustizministerium will Mieterschutz deutlich stärken
18.02.2026 - 17:40:12 | boerse-global.deDas Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen umfassenden Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts vorgelegt. Der sogenannte „Mietrecht II“-Entwurf zielt darauf ab, den Mieterschutz in angespannten Wohnungsmärkten zu stärken und Schlupflöcher zu schließen. Im Fokus stehen neue Grenzen für Indexmieten, strengere Regeln für möblierte Wohnungen und die Eindämmung von Kurzzeitvermietungen.
Indexmieten: Deckelung bei 3,5 Prozent stoppt Teuerungswelle
Ein Kernpunkt der Reform ist die Einführung einer Obergrenze für Indexmieten. Bisher konnten sich die Mieten in solchen Verträgen ungebremst an der Inflationsrate orientieren. Künftig sollen Mieterhöhungen in angespannten Märkten auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Damit will die Bundesregierung verhindern, dass Mieter in Phasen hoher Inflation überproportional belastet werden.
Möblierte Wohnungen: Transparenz soll Mietpreisbremse wirksam machen
Auch die Vermietung von möbliertem Wohnraum wird neu geregelt. Bisher wurde diese Praxis oft genutzt, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Der Entwurf verpflichtet Vermieter künftig, den Zuschlag für die Möblierung transparent auszuweisen.
* Der Zuschlag orientiert sich am Zeitwert der Möbel.
* Für voll ausgestattete Wohnungen gilt eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete als Richtwert.
* Ein höherer Zuschlag ist nur bei Nachweis einer besonders hochwertigen Ausstattung möglich.
Diese Transparenzpflicht soll für mehr Klarheit sorgen und verhindern, dass überhöhte Möblierungszuschläge die Mietpreisbremse aushebeln.
Kurzzeitvermietung: Sechs-Monats-Grenze stoppt Dauerpraxis
Ein weiteres Schlupfloch soll geschlossen werden: die Vermietung „zum vorübergehenden Gebrauch“. Um zu verhindern, dass reguläre Mietverhältnisse durch Ketten von Kurzzeitverträgen ersetzt werden, plant die Regierung eine klare Obergrenze.
Künftig soll die Vermietung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch auf maximal sechs Monate begrenzt sein. Aufeinanderfolgende Verträge werden dabei zusammengerechnet. Experten sehen darin einen entscheidenden Schritt, um Wohnungen dauerhaft zurück in den regulären Mietmarkt zu bringen und den Druck auf die Märkte in Ballungszentren zu verringern.
Mehr Schutz vor Kündigung, Erleichterungen für Vermieter
Neben den Regelungen zur Miethöhe stärkt der Entwurf auch den Kündigungsschutz für Mieter. Die sogenannte Schonfristzahlung, die eine außerordentliche Kündigung bei Mietrückständen abwendet, soll ausgeweitet werden. Zukünftig soll Mieterinnen und Mietern diese Möglichkeit einmalig auch bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs gewährt werden.
Gleichzeitig gibt es Erleichterungen für Vermieter, insbesondere private Kleinvermieter. Um energetische Sanierungen zu fördern, soll die Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen im vereinfachten Verfahren von bisher 8.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. Dies soll es leichter machen, die Kosten für kleinere Modernisierungen auf die Miete umzulegen.
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Gemischte Reaktionen und langer Weg bis zum Gesetz
Bei Verbänden und Politikern stößt der Entwurf auf ein geteiltes Echo. Der Deutsche Mieterbund begrüßt den Vorstoß als „längst überfällig“, hält ihn aber in Teilen für nicht weitreichend genug. Vertreter der Unionsfraktion äußern hingegen Bedenken wegen der zusätzlichen Belastungen für private Vermieter.
Der Entwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung und wurde zur Stellungnahme an Länder und Verbände versendet. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch den parlamentarischen Prozess durchlaufen – Änderungen sind also durchaus möglich. Sollten die Kernpunkte umgesetzt werden, steht Deutschland eine der bedeutendsten Mietrechtsänderungen seit Jahren bevor.
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