EU-Parlament fordert neue Regeln für KI am Arbeitsplatz
25.01.2026 - 02:33:12Ein EU-Vorstoß zwingt deutsche Unternehmen, ihre Gefährdungsbeurteilungen für digitale Jobs zu überarbeiten. Die Debatte um algorithmisches Management gewinnt an Fahrt.
Berlin, 25. Januar 2026 – Die Arbeitswelt wird digitaler, und mit ihr wächst der Druck auf die Gesetzgeber. Ein aktueller Vorstoß des EU-Parlaments stellt die Verantwortung der Unternehmen für sichere Arbeitsplätze neu auf den Prüfstand. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten fordert seit dem 22. Januar einen neuen Rechtsrahmen für algorithmisches Management. Für deutsche Betriebe bedeutet das: Sie müssen ihre Risikobewertungen dringend anpassen – besonders bei neuen, digitalisierten Jobprofilen. Während in Brüssel debattiert wird, sind Arbeitgeber hierzulande schon heute durch das Arbeitsschutzgesetz in der Pflicht. Der Fokus liegt klar auf den psychischen Belastungen durch KI-gesteuerte Systeme.
Transparenz und Fairness: Was die EU plant
Der Parlamentsausschuss hat die EU-Kommission aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Ziel ist es, automatisierte Überwachungs- und Entscheidungssysteme am Arbeitsplatz transparenter, fairer und sicherer zu machen. Der geplante Rahmen soll für alle in der EU gelten, besonders aber KMU berücksichtigen. Im Kern geht es darum, klare Grenzen für die Mitarbeiterüberwachung zu ziehen. Entscheidungen über Kündigungen oder Beförderungen dürfen nicht allein einer KI überlassen werden. Diese Initiative signalisiert: Die politische Aufmerksamkeit für die Risiken der Digitalisierung wächst.
Deutsche Pflichten: Das Arbeitsschutzgesetz gilt schon heute
Unabhängig von zukünftigen EU-Regeln sind deutsche Unternehmen bereits jetzt in der Pflicht. Das zentrale Instrument ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Sie ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess. Die Einführung neuer Rollen – vom KI-Spezialisten bis zum algorithmengesteuerten Logistikmitarbeiter – ist ein klarer Anlass für eine Anpassung. Ändern sich Abläufe oder Technologien, müssen Arbeitgeber proaktiv neue Gefahren ermitteln und Schutzmaßnahmen festlegen. Wer diese Pflicht missachtet, riskiert Bußgelder und im Schadensfall sogar persönliche Haftung.
Gefährdungsbeurteilungen müssen heute besonders psychische Belastungen durch algorithmisches Management abbilden. Ein kostenloses Paket mit praxiserprobten Vorlagen, Checklisten und einem Leitfaden hilft Arbeitgebern, Sicherheitsfachkräften und Betriebsräten, Risiken systematisch zu erfassen, Schutzmaßnahmen zu definieren und die Dokumentation so aufzusetzen, dass sie Behördenprüfungen standhält. Vermeiden Sie Bußgelder und persönliche Haftungsrisiken durch klare, rechtssichere GBU-Vorlagen. Jetzt Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen kostenlos herunterladen
Neue Jobs, neue Gefahren: Psychischer Stress rückt in den Fokus
Moderne Berufsbilder sind weniger von Lärm oder Gefahrstoffen geprägt. Stattdessen dominieren psychische Belastungen der digitalen Welt. Algorithmisches Management kann zu permanentem Überwachungsdruck, Echtzeit-Leistungsbewertung und Entfremdung führen. Unklare Systemvorgaben, mangelnder Einfluss und ständige Erreichbarkeit sind massive Stressfaktoren. Genau diese Risiken müssen in der Gefährdungsbeurteilung systematisch erfasst werden. Die EU-Initiative spiegelt die Erkenntnis wider: Diese neuen Gefahren sind eine ebenso ernste Bedrohung wie traditionelle Risiken.
Proaktives Handeln: Warum Unternehmen nicht warten sollten
Arbeitsschutzexperten raten dringend, nicht auf neue Gesetze zu warten. Die bestehenden Vorschriften bieten bereits eine solide Grundlage. Die regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist Kern eines vorausschauenden Managements. Sie schützt nicht nur die Mitarbeiter, sondern sichert die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens – durch reduzierte Ausfallzeiten und eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber. Entscheidend ist die Einbeziehung der Beschäftigten und des Betriebsrats. Sie kennen die realen Belastungen am besten. Eine lückenlose Dokumentation dient dabei als Nachweis der erfüllten Sorgfaltspflicht.
Ausblick: Der digitale Wandel bleibt Top-Thema
Die EU-Initiative ist ein klares Signal: Der digitale Wandel der Arbeitswelt bleibt ein zentrales politisches Thema. Es ist wahrscheinlich, dass die Kommission den Auftrag für einen Gesetzesvorschlag annimmt, auch wenn dieser Prozess Zeit braucht. Für deutsche Unternehmen bedeutet das: Die Anforderungen an den digitalen Arbeitsschutz werden steigen, nicht sinken. Betriebe, die ihre Prozesse jetzt anpassen und die Gefährdungsbeurteilung als lebendiges Instrument begreifen, sind gut aufgestellt. Der proaktive Umgang mit den Risiken neuer Jobs ist mehr als eine Pflicht – es ist eine strategische Investition in die wichtigste Ressource: die Gesundheit der Belegschaft.


