Polen: Vier Ex-Gerichtspräsidenten stärken Tusks Regierung den Rücken
Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 10:36 Uhr | dpa, AD HOC NEWSGerichtsstreit erreicht nächste Entscheidung
- Die vier früheren Präsidenten heißen Marek Safjan, Jerzy Stepien, Bohdan Zdziennicki und Andrzej Zoll.
- Am Freitag wurde Anna Korwin-Piotrowska mit der kommissarischen Leitung des Gerichts betraut.
- Für den 3. November ist eine Generalversammlung der Verfassungsrichter angekündigt.
Vier Ex-Gerichtspräsidenten stellen sich hinter Polens Regierung
Im Streit um Polens Verfassungsgericht haben vier ehemalige Präsidenten des Gerichtshofs der proeuropäischen Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk den Rücken gestärkt. Sie kritisieren das Vorgehen von Präsident Karol Nawrocki als beispiellose Verletzung der Gerichtsautonomie.
Gemeinsame Erklärung der früheren Präsidenten
Die Juristen Marek Safjan, Jerzy Stepien, Bohdan Zdziennicki und Andrzej Zoll erklärten, die vom Parlament rechtmäßig berufenen Richter hätten notwendige Schritte zur Wiederherstellung der Funktionen und des Status des Gerichts eingeleitet. Nawrockis Vorgehen trage dagegen nicht zur Lösung des Konflikts bei.
Der Machtkampf war am Freitag eskaliert. Auf der Webseite des Verfassungsgerichts hieß es, der bisherige Präsident Bogdan Swieczkowski und sein Stellvertreter seien vorläufig von ihren Funktionen entbunden worden.
Korwin-Piotrowska übernimmt kommissarisch
Stattdessen soll die Richterin Anna Korwin-Piotrowska das Gericht geschäftsführend leiten. Sie gehört zu den fünf neuen Verfassungsrichtern, die vom Parlament nominiert wurden, ihre Arbeit aber wegen der verweigerten Vereidigung durch Nawrocki nicht aufnehmen können.
Auch Swieczkowski verweigert den neuen Richtern nach Darstellung der Meldung den Zugang zum Gerichtsgebäude. Die PiS, die Polen von 2015 bis 2023 regierte, hatte das Gericht mit politisch nahestehenden Richtern besetzt.
Streit über Rechte der Bürger
Die vier früheren Gerichtspräsidenten schreiben, das Verfassungsgericht befinde sich seit mehr als zehn Jahren in einer tiefen Krise. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs, die eine Wiederherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verlangt hätten, würden nicht umgesetzt.
Dadurch seien Bürger nach Darstellung der Juristen einer wirksamen Verteidigung ihrer Rechte und Freiheiten beraubt und könnten keine individuelle Verfassungsbeschwerde einlegen. Die von Korwin-Piotrowska eingeleiteten Schritte zielten darauf, das verfassungskonforme Funktionieren des Gerichts wiederherzustellen.
Generalversammlung am 3. November geplant
Die Richter sollen die für den 3. November angekündigte Generalversammlung einberufen können. Dort könnten sie über den Antrag des Generalstaatsanwalts beraten, Swieczkowski und seinem Stellvertreter die richterliche Immunität zu entziehen.
Der Streit um Polens Verfassungsgericht ist Teil eines seit Jahren andauernden Konflikts über die Unabhängigkeit der Justiz. Die nationalkonservative PiS-Regierung besetzte das Gericht zwischen 2015 und 2023 mit politisch nahestehenden Richtern. Seit dem Regierungswechsel versucht die Koalition von Donald Tusk, diese Entscheidungen rückgängig zu machen und die von europäischen Gerichten geforderte Funktionsfähigkeit des Gerichts wiederherzustellen.
Konflikt zwischen Regierung und Präsident
Die Auseinandersetzung wird durch die politische Teilung der Staatsorgane verschärft. Tusk führt eine proeuropäische Regierung, während Präsident Karol Nawrocki dem rechtskonservativen Lager nahesteht und die Vereidigung von fünf vom Parlament nominierten Richtern verweigert. Dadurch bleiben zentrale Personalentscheidungen blockiert.
Für Bürger hat der Streit unmittelbare Bedeutung: Nach Einschätzung der vier früheren Gerichtspräsidenten ist eine wirksame individuelle Verfassungsbeschwerde derzeit nicht möglich. Zugleich berührt der Konflikt die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs. Die für den 3. November angekündigte Generalversammlung könnte den nächsten institutionellen Schritt markieren, wenn dort über die Immunität des Gerichtspräsidenten und seines Stellvertreters beraten wird.
Rechtsstaat als politisches Machtfeld
Der Konflikt reicht über die Besetzung einzelner Richterposten hinaus. Er zeigt, wie schwer sich in Polen institutionelle Korrekturen durchsetzen lassen, wenn Regierung, Präsident und Gerichtsleitung unterschiedliche politische Lager vertreten. Eine dauerhafte Lösung hängt deshalb nicht nur von Personalentscheidungen, sondern auch von der Anerkennung gemeinsamer verfassungsrechtlicher Regeln ab.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
ZDFheute: „Machtkampf in Polen: Zuspitzung eines alten Konflikts“ (31.10.2026)
Der Beitrag ordne die Eskalation als Folge der Politisierung des Verfassungsgerichts während der PiS-Regierungszeit ein. Anders als die dpa-Meldung, die die Erklärung der vier früheren Gerichtspräsidenten in den Mittelpunkt stelle, betone ZDFheute zusätzlich die politische Bedeutung des Konflikts für das Verhältnis zwischen Regierung, Präsident und Opposition.
Stern: „Umstrittener Justizumbau: Turbulenzen in Polen: Präsident besucht Verfassungsgericht“ (31.10.2026)
Der Artikel stelle die Weigerung des Präsidenten heraus, fünf vom Parlament nominierte Richter zu vereidigen, und beschreibe seinen Besuch im Gerichtsgebäude. Damit bestätige er den institutionellen Kern des Konflikts, setze den Schwerpunkt aber stärker auf Nawrockis Vorgehen und die unmittelbare Eskalation.
Beide Beiträge ordneten den Streit als längerfristigen Machtkampf über die Besetzung und Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts ein. Unterschiedliche Schwerpunkte lägen bei der politischen Vorgeschichte und beim Verhalten des Präsidenten; offen bleibe, ob die angekündigte Versammlung eine tragfähige Lösung ermöglicht.
