Polen: Nawrocki besucht Verfassungsgericht in Warschau
Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 01:49 Uhr | dpa, AD HOC NEWSGerichtsstreit erreicht Warschau
- Präsident Karol Nawrocki begab sich zu Gesprächen mit Richtern in das Verfassungsgericht.
- Die Demonstranten harrten am späten Abend vor dem Gerichtshof in Warschau aus.
- Anna Korwin-Piotrowska soll das Gericht für einen Monat geschäftsführend leiten.
Nawrocki sucht Gespräch mit Richtern in Warschau
Im Streit um das polnische Verfassungsgericht hat sich Präsident Karol Nawrocki zu Gesprächen mit Richtern in das Gebäude des Gerichtshofs in Warschau begeben. Begleitet wurde er vom Präsidenten des Obersten Gerichts, Zbigniew Kapinski, während zahlreiche Demonstranten vor dem Gericht ausharrten.
Streit um neue Richter eskaliert
Der Konflikt zwischen der Mitte-Links-Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk und der rechtskonservativen PiS war am Freitag eskaliert. Auf der Webseite des Gerichts erschien eine Mitteilung, wonach Gerichtspräsident Bogdan Swieczkowski und sein Stellvertreter ihre Funktionen für einen Monat nicht ausüben würden.
Stattdessen sollte die Richterin Anna Korwin-Piotrowska das Gericht geschäftsführend leiten. Sie gehört zu den fünf neuen Verfassungsrichtern, die Nawrocki nicht vereidigen wollte, obwohl sie vom Parlament mit den Stimmen der Regierungsmehrheit nominiert worden war.
Demonstranten vor dem Gericht
Die Auseinandersetzung um die Besetzung des Verfassungsgerichts dauert zwischen der Regierung und der PiS an. Nawrocki war von der rechtskonservativen Oppositionspartei ins Präsidentenamt gebracht worden, während das Parlament die fünf neuen Richter mit den Stimmen der Regierungsmehrheit nominiert hatte.
Der Konflikt um Polens Verfassungsgericht ist Teil einer seit Jahren andauernden Auseinandersetzung über die Unabhängigkeit der Justiz und die Grenzen politischer Einflussnahme. Unter der früheren PiS-Regierung wurden zahlreiche Richter ernannt, deren Auswahl und institutionelle Einbindung europäische Gerichte beanstandeten. Nach dem Regierungswechsel 2023 versucht das Lager von Ministerpräsident Donald Tusk, diese Veränderungen zurückzudrehen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle der Präsident bei der Ernennung von Verfassungsrichtern spielt. Das Parlament sieht seine Wahlzuständigkeit als maßgeblich an, während Nawrockis Präsidialkanzlei die Vereidigung der fünf Kandidaten verweigert. Damit geht es nicht nur um einzelne Personalentscheidungen, sondern um die Arbeitsfähigkeit des Gerichts und die Anerkennung seiner Entscheidungen.
Konflikt mit Folgen für den Rechtsstaat
Die Eskalation verschärft die institutionelle Blockade: Regierung, Präsident und Teile des Gerichts vertreten gegensätzliche Rechtspositionen. Für Bürgerinnen und Bürger kann dies die Rechtssicherheit beeinträchtigen, wenn unklar bleibt, welche Richter wirksam bestellt sind und wer das Gericht rechtmäßig führt.
Der Streit belastet zudem Polens Verhältnis zu europäischen Institutionen. Eine dauerhafte Lösung müsste die Zusammensetzung des Gerichts, die Anerkennung früherer Entscheidungen und die Zuständigkeiten der staatlichen Organe zugleich klären. Bis dahin bleibt das Verfassungsgericht ein zentraler Schauplatz des politischen Machtkampfs.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Euronews: „Polen: Polizei sichert Verfassungsgericht, Kaczy?ski warnt vor Putsch“ (30.10.2026)
Der Bericht bestätigt den Polizeieinsatz und beschreibt die konkurrierenden Mitteilungen zur Führung des Gerichts. Einen zusätzlichen Schwerpunkt legt er auf die von der Staatsanwaltschaft beantragte Aufhebung der Immunität von zwei Gerichtsvertretern sowie auf die Vorgeschichte der Richterernennungen.
Der Artikel bestätigt die Vorgänge rund um die Gerichtswebsite und den Polizeieinsatz. Anders als der Euronews-Bericht hebt er stärker die politische Einordnung der Regierung und die europarechtlich umstrittene Vorgeschichte der PiS-Justizreformen hervor.
Übereinstimmend schildern beide Beiträge eine Zuspitzung des institutionellen Konflikts. Offen bleibt insbesondere, welche praktischen Folgen die konkurrierenden Anordnungen für die Arbeit des Gerichts haben.
