Spielendes Kind

Städte fordern: Kommunen müssen bei Planung von Ganztagsbetreuung eingebunden werden

03.09.2020 - 05:43:44

Städte machen vor dem Abschluss der Verhandlungen über die nötige Finanzierung der Ganztagsbetreuung bedürftiger Schulkinder deutlich: Das Projekt könne nicht umgesetzt werden, wenn die Kommunen, die für die Umsetzung verantwortlich sind, nicht ordnungsgemäß eingebunden würden. Dies betonte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Dedy äußerte seine Bedenken und gab zu denken, dass ein Rechtsanspruch, der ohne Einbindung der Kommunen entschieden würde, keine große und sichere Zukunft haben könne. Man benötige vor allem ausreichend finanzielle Mittel, einen angemessenen Zeitplan sowie eine Offensive in Bezug auf die Ausbildung des pädagogischen Personals. Andernfalls könne der Rechtsanspruch nicht funktionieren.

Bereits im Jahr 2025 soll der Anspruch auf Ganztagsbetreuung allen Schulkindern in Deutschland zustehen. Dies soll für Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse gelten. Hierfür berechnet der Bund etwa eine Million zusätzliche Betreuungsplätze, die nötig würden. Die Kosten, die für den entsprechenden Ausbau der Räumlichkeiten anfallen, würden laut entsprechender Berechnungen etwa sieben Milliarden Euro betragen. Die laufenden Betriebskosten hingegen würden auf etwa vier Milliarden Euro geschätzt. Der Deutsche Städtetag beklagt hier das Aufkommen eines Finanzierungslochs. Man habe zwar zwei Milliarden Euro für das bestehende Projekt eingeplant und in Bezug auf das Konjunkturpaket zusätzliche 1,5 Milliarden Euro zugesagt, doch können diese finanziellen Mittel gerade einmal einen minimalen Teil der Gesamtkosten stemmen. Der momentan berechnete Zeitplan, äußerte Dedy besorgt, könne ebenso kaum eingehalten werden. Man könne bis zum Jahr 2025 keinesfalls ausreichend Fachkräfte mit entsprechender Qualifikation finden und/oder ausbilden. Vor allem der parallel durchgeführte Kita-Ausbau sorge zusätzlich für Personalmangel. Eine mögliche Lösung wäre der Ausbau der Ausbildungsinitiativen, um eine angemessene Qualität der Betreuung sowie entsprechende Räumlichkeiten zu gewährleisten. Man dürfe nicht dieselben Fehler ein zweites Mal machen, wie es bei der Einführung des Anspruchs auf Betreuung für unter Dreijährige geschehen war. Dedy äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ ganz klar, dass man prinzipiell den geplanten Ausbau der Ganztagsbetreuung befürworte, da so eine Unterbrechung der Betreuung des Kindes nach der Einschulung verhindert werden könne, doch kritisiere man die aktuellen Pläne der Regierung. Besser wäre es, so Dedy, wenn die Ganztagsbetreuung innerhalb der Länder geregelt würde. So könne man sie den Schulgesetzen der entsprechenden Länder anpassen, die sich teilweise stark voneinander unterscheiden würden. Bisher planten Bund und Länder, den entsprechenden Rechtsanspruch im Jugendhilferecht durchzuführen. Für diese Woche wird ein entsprechendes Finanzierungskonzept der Bund-Länder-Gruppe, in Bezug auf die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, angesetzt. Gerade an diesem Mittwoch betonte die Unionsfraktion erneut die Dringlichkeit des Rechtsanspruchs auf entsprechende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2025. Dementsprechend erhöhte sie den Druck auf die Bundes- und Landesregierungen. Man solle sich bis spätestens Ende des Jahres einigen und den Rechtsanspruch auf den Weg bringen.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, Bekia

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