Enkeltrick, Rufnummer

Beschwerden über belästigende Anrufe zu ungünstigen Zeiten oder Ähnliches laufen seltener bei der Bundesnetzagentur ein.

23.07.2023 - 10:18:44

Bundesnetzagentur: Rufnummernmissbrauch geht zurück. Eine bestimmte Betrüger-Masche boomt jedoch noch immer.

Kriminelle Kurznachrichten von Enkeltrickbetrügern, unerbetene Werbefaxe oder belästigende Anrufe: Verbraucher haben sich in der ersten Jahreshälfte 50.099 mal bei der Bundesnetzagentur über Rufnummernmissbrauch beschwert.

Damit hat sich die Zahl der Beschwerden binnen Jahresfrist fast halbiert, wie die Aufsichtsbehörde am Sonntag berichtete. Der Rückgang sei unter anderem durch neue gesetzliche Regelungen zu erklären, durch die bei unseriösen Anrufen aus dem Ausland ins Festnetz keine deutschen Rufnummern mehr angezeigt werden könnten, hieß es.

Enkeltrick-Masche besonders häufig

Besonders viele Beschwerden gab es der Bundesnetzagentur zufolge zuletzt wegen der sogenannten Enkeltrick-Masche. Dabei erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher Kurznachrichten von Betrügern, die den Anschein erwecken, sie wären von einem Angehörigen des Empfängers - meist ihren Kindern oder Enkelkindern versandt worden, der seit kurzem über eine neue Mobilfunkrufnummer verfüge.

In den Kurznachrichten werden die Empfänger zur sofortigen Überweisung von teils hohen Geldbeträgen aufgefordert, um den Absendern aus einer aktuellen Notlage zu helfen. Die Bundesnetzagentur habe im Zusammenhang mit der Enkeltrick-Masche bereits zahlreiche Rufnummernabschaltungen verfügt, hieß es in Bonn. Außerdem seien die Polizeibehörden informiert worden.

Zahlreiche Beschwerden gab es aber auch über belästigende Anrufe etwa zu ungünstigen Zeiten und über Anrufe, bei denen sich am anderen Ende der Leitung niemand meldete oder die Verbindung sofort abbrach.

Zur Bekämpfung des Missbrauchs schaltete die Bundesnetzagentur zwischen Januar und Juni 7207 Rufnummern ab. Für 928 Rufnummern wurde ein sogenanntes Fakturierungs- und Inkassoverbot erteilt, damit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern keine unberechtigten Kosten abgebucht oder in Rechnung gestellt werden konnten.

@ dpa.de