Arbeitszeitbetrug, Homeoffice

Arbeitszeitbetrug 2.0 – im Homeoffice sinkt das Schuldbewusstsein

10.12.2021 - 10:42:49

Spätestens seit Corona ist das Homeoffice nicht nur für die ›hippen‹ Soloselbstständigen und Künstler ein Thema, auch der normale Arbeitnehmer arbeitet von zu Hause aus. Angestellte nehmen diese Chance gerne an, denn immerhin bietet das Homeoffice gerade bei hohen Spritpreisen viele Einsparungsmöglichkeiten. Doch während die Mehrheit der Arbeitnehmer begeistert, doch professionell ans tägliche Werk schreitet, so gibt es auch diejenigen, die es ein wenig lockerer sehen. Wie auch diejenigen, die ihren Arbeitgeber gerne einmal um einige Stunden oder gar Arbeitswochen betrügen. Aber was ist ein Arbeitszeitbetrug und welche Optionen haben Arbeitgeber?

  • Homeoffice - Foto: @ Olena Sergienko / Unsplash.com

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  • zu Hause arbeiten - Foto: @ Yasmina H / Unsplash.com

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Homeoffice - Foto: @ Olena Sergienko / Unsplash.comzu Hause arbeiten - Foto: @ Yasmina H / Unsplash.com

Das Homeoffice verändert die Arbeitswelt deutlich- der Bereich Arbeitszeitbetrug wird damit kniffelig

Homeoffice
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Quelle: @ Olena Sergienko / Unsplash.com

Was ist ein Arbeitszeitbetrug?

Rein theoretisch betrachtet ist Arbeitszeitbetrug ein Bestand, der den Arbeitgeber um bezahlte Arbeitszeit betrügt. In der Praxis ist er aber weder leicht nachzuweisen, noch absolut klar geregelt. Einige strittige Fälle wären:

-      Bäckereifachverkäuferin – während eines Unwetters am späten Nachmittag kommen keine Kunden mehr in das Geschäft. Die eigentlichen Arbeiten sind erfüllt, also greift die Verkäuferin zu ihrem Smartphone und beschäftigt sich ausgiebig in den sozialen Netzwerken. Eigentlich gehört die Nutzung der sozialen Netzwerke zum Privatleben und hat somit nichts während der Arbeitszeit zu suchen. Sind aber alle Aufgaben erfüllt und gibt es keine zu bedienenden Kunden, so lässt sich aus Arbeitgebersicht kaum ein Vergehen argumentieren.

-      Homeoffice – Fakt ist: Seit Corona hat sich das Homeoffice gewandelt und es gibt noch keine absoluten sicheren Rechtssprechungen. So ist beispielsweise nicht absolut eindeutig geregelt, was geschieht, wenn ein Mitarbeiter, weil er daheim keine Störungen hat, die Tagesarbeit schon in fünf Stunden erledigt hat. Darf er nun, wenn er weiterhin per E-Mail oder Telefon erreichbar ist, die Wäsche waschen? Kann der Mitarbeiter, wenn er via Smartphone auf verschiedenen Wegen erreichbar ist, mit dem Hund Gassi gehen? Ein klarer Fall von Arbeitszeitbetrug wäre allerdings, wenn sich ein Mitarbeiter morgens im System einloggt, zu Feierabend wieder ausloggt und in der Zwischenzeit nicht seiner Arbeit nachgeht.

-      Kaffeeklatsch/Rauchpausen – sofern es keine klare Regel gibt und Mitarbeiter dennoch ihre volle Mittagspause nehmen, so wäre es ein Arbeitszeitbetrug, wenn ein Mitarbeiter regelmäßig am Tag Raucherpausen nimmt oder einen ausgiebigen Kaffeeklatsch im Unternehmen betreibt. Rechtlich ist hier allerdings Vorsicht geboten: Ist es gängig, dass Mitarbeiter jede Stunde für fünf Minuten vor die Tür gehen oder sich zwischendurch im Gang oder in anderen Büros unterhalten, so kann ein Einzelner nicht hervorgehoben werden.

Natürlich gibt es auch sehr eindeutige Fälle. Ein Außendienstler, der regelmäßig Einsätze zu lange abrechnet, der begeht Arbeitszeitbetrug. Andere Fälle gehen in einen weiteren Straftatbestand über: Der Mitarbeiter, der während seiner Homeoffice-Zeit während der Arbeitszeit Pizza ausfährt, begeht zugleich Arbeitszeitbetrug (er nimmt bezahlte Arbeitszeit in Anspruch), übt aber zugleich eine nicht genehmigte Nebenbeschäftigung aus.

Warum ist Arbeitszeitbetrug im Homeoffice einfacher?

Es lässt sich mutmaßen, dass nur die allerwenigsten Angestellten während ihres Arbeitsalltags zu einhundert Prozent ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stehen und sich vollends auf die Arbeit konzentrieren. Raucherpausen, Gespräche mit Kollegen, mal der Blick aufs Smartphone – das alles gehört nicht zur Arbeitszeit. Im Homeoffice ist die Versuchung natürlich noch größer, denn niemand hat einen direkten Blick auf das örtliche Geschehen. So lässt sich schnell:

-      Aufräumen – die Küche wird nebenbei aufgeräumt, vielleicht wird gesaugt oder die Wäsche gemacht.

-      Kochen – damit das Essen pünktlich auf dem Tisch steht, muss gekocht werden.

-      Privates – ein schneller Anruf bei der Freundin? Das Checken von sozialen Netzwerken? Vielleicht muss auch noch die Einkaufsliste geschrieben, das Haushaltsbuch ausgefüllt oder die Steuererklärung abgegeben werden.

In vielen Unternehmen ist klar sichtbar, ab wann ein Mitarbeiter zumindest im System eingeloggt ist. Andere Betriebe tracken tatsächlich Mausbewegungen, doch ist das nur möglich, wenn betriebliche Geräte zur Verfügung gestellt werden.

Klare, universelle und rechtliche Regelungen gibt es noch nicht. Homeoffice ist nicht mit der Telearbeit gleichzusetzen, da schon die Umstände völlig anders sind: Für die Telearbeit ist ein vom Arbeitgeber perfekt eingerichteter Arbeitsplatz in einem extra Zimmer das Mitarbeiters notwendig, Homeoffice kann – sollte natürlich nicht – auch auf der Couch stattfinden. Zudem ist vielen Arbeitgebern bewusst, dass die Zeiten im Homeoffice abweichen können. Durch fehlende Ablenkung oder Unterbrechungen arbeiten etliche Mitarbeiter wesentlich effektiver. Was gilt nun: Muss ein Mitarbeiter, der an Projekten arbeitet und nach sechs Stunden fertig ist, zwei Stunden vor dem Bildschirm bleiben oder darf er erreichbaren Feierabend machen?

Fakt ist: Bevor von Arbeitszeitbetrug im Homeoffice gesprochen wird, müssen die Regeln klar definiert sein. Eins zu eins lassen sich die Gegebenheiten nicht übertragen: Ein Mitarbeiter, der aus dem Homeoffice Dokumente in den Betrieb schickt, die dort ausgedruckt und fertiggemacht werden, benötigt schon durch den fehlenden Gang zum Drucker und der entfallenden Nachbearbeitung wesentlich weniger Zeit.

Was können Arbeitgeber tun?

Bei dem Verdacht auf Arbeitszeitbetrug sollten Arbeitgeber niemals selbstständig tätig werden, sondern sich an eine erfahrene Detektei wenden. So gibt es heute fast in jeder Stadt entsprechende Anbieter und Firmen finden auch schnell eine professionelle und TÜV geprüfte Detektei in Stuttgart, München, Berlin oder auch Düsseldorf. Gerade im Homeoffice lauern sonst ungemeine Tücken, die nur Detekteien rechtlich korrekt einschätzen können. Denn:

-      Überwachung – einen vermeintlich kranken Mitarbeiter zu überwachen, der im gut sichtbaren Garten den Rasen umgräbt, ist einfach. Die Privatsphäre wird nicht geschwächt. Einem Mitarbeiter im Homeoffice jedoch nachzuweisen, dass die Arbeitszeit bei Facebook vergeudet wird, schon. Die Überwachung von Privatgeräten ist äußerst heikel, die Fotografie in private Wohnräume noch mehr.

Klare Worte – was ein Arbeitgeber, möglichst mit Hilfe eines Fachanwalts, machen kann, ist, die Regeln klar und deutlich aufzustellen. Diese betreffen vor allem die Arbeitszeitüberwachung und die Erklärungen, was erlaubt ist und was nicht. Etliche Betriebe achten im Homeoffice überwiegend auf die Arbeitsleistung, nicht auf die Arbeitszeit. Es gibt zwar Kernarbeitszeiten, doch wenn die Leistung früher erbracht wird, so ist das ebenso möglich.

zu Hause arbeiten
zu Hause arbeiten
Quelle: @ Yasmina H / Unsplash.com

Was ist im Homeoffice erlaubt und was nicht? Klare Urteile gibt es Streitfragen noch sehr wenige

Fazit – Arbeitszeit ist im Homeoffice neu zu definieren

Gerade im Homeoffice ist der Nachweis von Arbeitszeitbetrug oft nur in extremen Fällen möglich. Die Grenzen verschwimmen im eigenen Heim sodass privat und beruflich schwer zu trennen ist. Wer die Befürchtung hat, einen entsprechenden Mitarbeiter zu beschäftigen, der sollte sich an eine erfahrene und gute Detektei wenden. Rechtssicherheit ist das A und O, denn anderenfalls könnte jede arbeitsrechtliche Konsequenz vom Arbeitsgericht aufgehoben werden. Es ist schwierig, einen Mitarbeiter zu kündigen und vor dem Gericht zu gewinnen, wenn dieser beispielsweise seine gewohnte Arbeit – oder mehr – in weniger Zeit schafft, weil er störungsfrei bei sich zu Hause arbeitet. Gräbt dieser Mitarbeiter jedoch statt zu arbeiten den Garten um, so wird auch das Gericht der Kündigung stattgeben – sofern keine eklatanten Gründe gegen die Arbeitsverrichtung sprechen.

@ ad-hoc-news.de