Beteiligungsgesellschaften, Firmen

Wie Beteiligungsgesellschaften Firmen im Insolvenzfall retten

14.06.2017 - 11:01:36

Otto Prange Beteiligungsgesellschaft
Otto Prange Beteiligungsgesellschaft
Quelle: https://pixabay.com/de/insolvenz-konkurs-verlust-pleite-593750/

Eine Insolvenz ist für Unternehmer häufig nicht nur der letzte Ausweg aus einer nicht mehr zu rettenden wirtschaftlichen Schieflage, sondern auch eine Art Offenbarungseid vor dem eigenen Lebenswerk. Das, was man aufgebaut hat, wird ausgeschlachtet und vernichtet. Mitarbeiter müssen gehen, Kunden werden verloren, die Tore des Betriebs schließen für immer. Trotz einer weiterhin rückläufigen Zahl an Insolvenzen in Deutschland gibt es immer noch genug traurige Geschichten zu erzählen. Doch für einige gibt es eine Hoffnung, die sie vielleicht noch gar nicht kennen.

 Insolvenz trotz Gewinn – was tun?

 Wenn ein Unternehmen insolvent wird, muss das in vielen Fällen gar nicht so viel mit schlechter Führung oder geringem Kundenaufkommen zu tun haben. Oft ist es einfach nur eine Verkettung unglücklicher Umstände, die ein eigentlich gut aufgestelltes Unternehmen in die Pleite führt. Das Gladenbacher Traditionsunternehmen Zimmermann beispielsweise, ein Formbauer mit vielen zufriedenen Kunden, geriet in finanzielle Nöte, obwohl es an Kundenaufträgen gar nicht mangelte. Grundsätzlich arbeitete das Unternehmen sogar profitabel. Trotzdem blieb den Inhabern nichts anderes übrig als die Insolvenz – bis die Beteiligungsgesellschaft von Otto Prange auf den Plan trat. Die Prange Gruppe gehört zu den erfolgreichsten Beteiligungsgesellschaften des Landes und kümmert sich mit Vorliebe um die Sanierung hilfebedürftiger Mittelständler. Dank eines Sanierungsplans und der Treue der bisherigen Kunden konnte auch Zimmermann samt Maschinen und Mitarbeitern in eine neue Gesellschaft transferiert werden und ist heute auf dem besten Weg zur Konsolidierung. Diese völlig legale und empfehlenswerte Methode, das Kerngeschäft eines mittelständischen Betriebs zu retten, bietet sich für viele Unternehmer an – doch leider wissen viele es einfach nicht.

 Insolvenzrecht nutzen statt umgehen

 Im Mittelpunkt der Strategie solcher Beteiligungsgesellschaften steht die Absicht, zahlungsunfähige Firmen nicht vor der Insolvenz zu retten, sondern im Zuge der Möglichkeiten des Insolvenzrechts umzugruppieren. Genauer formuliert: Die Beteiligungsgesellschaft erwirbt das marode Unternehmen und gründet es als Betriebsgesellschaft neu. Dadurch werden die meisten Altlasten abgeschüttelt und der normale, gewinnbringende Betrieb kann weitergehen. Im Regelfall werden alle Mitarbeiter und oft auch der vorherige Inhaber mit neuen Arbeitsverträgen ausgestattet. Letzterer kann dann die operative Leitung wie gewohnt weiterführen und muss sich nicht mehr ums Krisenmanagement oder die Insolvenzabwicklung kümmern. Die Mitarbeiter des Beteiligers übernehmen hingegen das kaufmännische Element und sanieren den Betrieb, um eine erneute finanzielle Schieflage zu verhindern. Außerdem können sie dank vernetzter Investoren auch Anschub- oder Überbrückungsfinanzierungen initiieren, damit das Geschäft sogar besser als zuvor läuft. Das Ganze funktioniert aber natürlich nur, wenn das Kerngeschäft selbst profitabel und rentabel wirtschaftet und funktioniert. Unternehmen, die aufgrund strategischer Fehlausrichtung insolvent werden, schaffen es selbstverständlich auch unter neuem Namen nicht, schwarze Zahlen zu schreiben.

 Neustart unter neuer Flagge

 Für viele von der Insolvenz bedrohte Unternehmer ist eine Übertragung in eine Beteiligungsgesellschaft der letzte mögliche Schritt, das komplette Ende der Geschäftstätigkeit zu verhindern. Vor allem bei Traditionsbetrieben, die teilweise über Generationen eine Marke etabliert und sich einen Kundenstamm aufgebaut haben, fällt es oft schwer, das Ende zu akzeptieren. Fast genauso schwer fällt es allerdings den Inhabern und Gesellschaftern, die Kontrolle über ihr Unternehmen abzugeben – selbst wenn Geschäftsbetrieb und Mitarbeiter dadurch gerettet werden. Das ist nur zu verständlich, allerdings gilt es hier, das kleinere Übel zu wählen. Ein insolventes Unternehmen ist so oder so nicht mehr lange in der Hand des einstigen Besitzers. Mit einer Beteiligungsgesellschaft kann man zumindest das eigentliche operative Geschäft retten. Außerdem bieten viele Beteiliger den Inhabern an, das Unternehmen nach der Konsolidierung zurückzukaufen. Beteiligungsgesellschaften sind keine Großkonzerne, die möglichst viele Waren mit unzähligen Tochtergesellschaften produzieren möchten. Es sind Unternehmensberatungen, die eine Betriebsgesellschaft als Umweg zur Konsolidierung sehen und die ihre Gewinne auch erst bei wieder laufendem Betrieb einfahren. Nicht wenige einstige Sorgenkinder wurden durch Beteiligungen und Neugründungen nicht nur gerettet, sondern sind heute wieder fest in der Hand der einstigen Inhaber.