Sachverständige, Zulässigkeit

Vom Bundestag berufene Experten sind unterschiedlicher Meinung über die Zulässigkeit des Nachtragshaushalts, mit dem die Ampel-Koalition den Etat für das laufende Jahr reparieren will.

05.12.2023 - 13:26:05

Sachverständige uneins über Zulässigkeit des Nachtragshaushalts

Umstritten war in einer Anhörung des Haushaltsausschusses am Dienstag, ob die Bundesregierung infolge des Karlsruher Haushaltsurteils ihre allgemeine Buchungssystematik ändern muss. Dabei geht es um die Frage, zu welchem Zeitpunkt Kredite auf die Schuldenbremse angerechnet werden: Wenn sie genehmigt oder wenn sie tatsächlich aufgenommen werden.

Das Finanzministerium berücksichtigt die Kredite in dem Jahr, in dem sie genehmigt wurden. Unter anderem der Bundesrechnungshof hält das für verfassungswidrig. Es würden damit Defizite in Höhe mehrerer Milliarden Euro verschleiert. Mehrere Rechtswissenschaftler widersprachen in der Anhörung: Das Bundesverfassungsgericht habe sich ausschließlich auf Sondervermögen mit Notlagenkrediten bezogen. Die allgemeine Buchungsregel sei vom Urteil nicht betroffen.

Das höchste deutsche Gericht hatte die Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Etat von 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber später für Investitionen in Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft genutzt werden. Außerdem entschieden die Richter, dass sich der Bund in Notlagen bewilligte Kredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf.

Nach dem Urteil drohte der Haushalt für das laufende Jahr verfassungswidrig zu sein. Denn der Bund hatte in Vorjahren bewilligte Kredite für die Energiepreisbremsen und Fluthilfen genutzt. Diese sollen nun nachträglich abgesichert werden, indem eine erneute Notlage erklärt und die Schuldenbremse ausgesetzt wird.

@ dpa.de