Umzugskostenpauschale, Zügelfirma

Umzug und Steuern: Umzugskostenpauschale beim Zügeln

12.10.2020 - 10:30:00

Personen, die aus beruflichen Gründen umziehen, können die Umzugskosten unter Umständen von der Steuer absetzen. Der Gesetzgeber gewährt den umziehenden Berufstätigen neben den Umzugskosten zusätzlich eine Umzugskostenpauschale.

Umzugskostenpauschale für sonstige Kosten beim Zügeln

Bei der Umzugskostenpauschale handelt es sich um einen Teil der Umzugskosten, die Sie ohne Einzelnachweise bei der kommenden Steuererklärung absetzen können. Zu diesen Kosten gehören folgende Posten:
  • Anfallende Kosten für Wohnungsannoncen
  • Anmelde- und Ummeldegebühren. Darunter fallen die Kosten für den Telefon- und Internetanschluss, das Fahrzeug und den neuen Personalausweis
  • Einbau und Installation von Küchen und elektrischen Geräten
  • Andere fachgerecht durchgeführten elektrischen Arbeiten, wie z. B. die Installation von Beleuchtung
  • Teilkosten für die Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen in der bisherigen Wohnung
  • Die üblichen Trinkgelder für Umzugshelfer

Darüber hinaus lassen sich zusätzlich bestimmte Kosten als sogenannte Werbungskosten absetzen. Gemeint sind damit einige der höchsten Ausgaben, mit denen bei jedem Umzug zu rechnen ist, beispielsweise die Kosten der Zügelfirma und Reisekosten, Gebühren für den Makler, die Erwerbskosten für einen Ofen oder einen Herd sowie Mietzahlungen für die alte und neue Wohnung. Um diese Kosten steuerlich abzusetzen, ist der konkrete Nachweis mit der ausgewiesenen Höhe notwendig. Falls die tatsächlichen Umzugskosten den Pauschalbetrag übersteigen, empfiehlt es sich neben der Pauschale auch die höheren Kosten als Werbungskosten anzugeben. Das Unternehmen Menspower Umzüge plant Ihren arbeitsbedingten  Umzug mit allen Details und sorgt für die nötige Professionalität.

Voraussetzungen für den Erhalt der Umzugskostenpauschale

Umzugskosten
Umzugskosten
Quelle: off-site

Damit Sie berechtigt sind, die Umzugskostenpauschale in Anspruch zu nehmen, sollte der Umzug entweder beruflich bedingt oder aufgrund einer hohen Belastung durch Behinderung oder Krankheit zustande kommen. Als Beispiel nennt der Gesetzgeber die Situation, wenn der Arbeitnehmer nach seiner Ausbildung oder seinem Studium seine erste Arbeitsstelle antritt. Dasselbe gilt bei Annahme einer neuen Stelle in einer anderen Stadt. Die Umzugskosten samt Kosten für eine Zügelfirma lassen sich von der Steuer absetzen, falls Sie aus einem der folgenden Gründe zügeln:

  • Bei einem deutlich verkürzten Weg zur Arbeitsstelle – Sie müssen bei der Hin- und Rückfahrt insgesamt mindestens eine Stunde Fahrtzeit einsparen können.
  • Aufgabe einer Zweitwohnung, die Sie aus beruflichen Gründen im Interesse Ihres Arbeitgebers führten.

Der Umzug ist mit den Interessen des Arbeitgebers vereinbart, wie z. B. bei Bezug oder Räumung von Firmenwohnungen.