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Schufa – nicht immer auf dem aktuellsten Stand?

08.12.2015 - 10:35:19

Wie einflussreich die Schufa als größte Auskunftei im deutschsprachigen Raum ist, wissen Verbraucher spätestens, wenn sie einen Kredit beantragen und unerwartet hohe Zinsen zahlen müssen oder Probleme beim Abschluss des neuen Mietvertrags auftreten, weil das persönliche Schufa-Scoring nicht zum Besten steht. Doch wie kommt der Score eigentlich genau zustande, aus welchen Faktoren bei welcher Gewichtung setzt sich der Wert im Einzelnen zusammen? Die Schufa selbst hüllt sich diesbezüglich gerne in Schweigen und lässt sich nur bedingt in die Karten schauen. Bei Verbraucherschützern stößt diese Geschäftspraxis schon seit vielen Jahren auf Kritik. Auch und gerade, weil es angesichts dieser Vorgehensweise nicht immer einfach ist, transparent zu erfahren, welche Ergebnisse die eigene Person betreffend zu erwarten sind. Nicht vergessen werden da in diesem Zusammenhang allerdings, dass Verbraucher keineswegs handlungsunfähig sind der Schufa gegenüber.

 

Negative Einträge vielerorts problematisch

 

Noch immer wissen viele deutsche Verbraucher nicht, dass sie mit diesem Muster zur Schufa-Selbstauskunft wie auch in Eigeninitiative zumindest einmal pro Jahr einen Antrag stellen können. Die Schufa ist verpflichtet, Antragstellern Einblicke in die aktuelle Bonitäts-Situation zu gewähren. Kostenlos gelingt dies in Form der Online-Datenübersicht, andere Alternativen – gerade bei dauerhafter statt einmaliger Nutzung des Zugangs – sind gebührenpflichtig. Tatsächlich rät mancher Experte Verbrauchern bewusst zur Datenübersicht, da dieses Fakten-Zusammenstellung darüber informiert, welche Dienstleister für die negativen Einträge im Schufa-Register verantwortlich sind. Dass Bürger den Schufa-Service zur Selbstauskunft in Anspruch nehmen sollten, hat noch einen anderen Grund. Probleme mit den Einträgen treten häufiger auf, als es vielen bewusst ist, wie das Handelsblatt zu bedenken gibt. Doch nur wer um fehlerhafte Einträge weiß, kann sich um eine Löschung bemühen.

 

Schufa muss Rechtmäßigkeit der Einträge nachweisen

 

Die Schufa muss Verbrauchern und Unternehmen nachweisen, dass Einträge berechtigt sind. Eine „Bringschuld“ sieht der deutsche Gesetzgeber für die Bürger also nicht vor. In der Regel kommt es recht schnell zur Löschung, wenn erst einmal eine Prüfung in Gang gesetzt wurde. Nicht aktiv zu werden, kann dramatische Konsequenzen haben, wie der verlinkte Beitrag erklärt. Wohnungs-Absagen, Kredit-Ablehnungen oder die Verweigerung eines Mobilfunk-Vertrags: Die Auswirkungen sind zahlreicher Natur und stellen im Ernstfall einen massiven Eingriff ins eigene Leben dar.

 

Auch für Unternehmen, denen möglicherweise existenzsichernde Darlehen verweigert werden. Probleme treten allerdings nicht nur mit Blick auf die Einträge in der Schufa-Akte auf. So berichtete tagesspiegel.de erst im Sommer 2015, dass es vielerorts zu wenig Anlaufstellen für die Anfrage zur Bonitätsauskunft gibt. Andere Medien berichten von zu langen Vorlaufzeiten nach gestellter Anfrage. Gerade bei der Wohnungssuche aber muss es oft schnell gehen, um Hoffnung auf die Zusage vom Vermieter zu haben.

 

Nicht allein das Konsumverhalten beeinflusst das Scoring

 

Schon Anfang 2014 wies sueddeutsche.de darauf hin, dass die Arbeitsweise der Schufa vor allem für den normalen Bürger nicht unbedingt leicht nachvollziehbar sei. Wie genau die Scoring-Werte zustande kommen? Für viele Verbraucher ist vor allem das Thema „Geo Scoring“ nur schwer verständlich. Doch genau dieser Aspekt spielt zunehmend eine Rolle. Hintergrund der Prozedur ist wohl vorrangig, dass die Schufa davon ausgeht, dass Anwohner in eher armen Gegenden durchschnittlich ein höheres Risiko bergen, Kreditraten und Rechnungen nicht vereinbarungsgemäß zu bezahlen. Bewusste Wohnentscheidungen bleiben dabei natürlich unberücksichtigt, vom Problem der pauschalen Beurteilung ganzer Viertel einmal ganz abgesehen.

 

Tests zeigen: Fehler sind niemals ausgeschlossen

 

Letzten Endes aber geht es in erster Linie darum, dass die Schufa-Selbstauskunft im Grunde der einzige Weg ist herauszufinden, ob man selbst zum Personenkreis derer gehört, zu dem das Portal focus.de im August 2014 Bezug nahm. Dort stand/steht zu lesen, dass zeitweise jede zweite beantragte Auskunft Fehler enthalten habe. Auch wenn es sich bei den analysierten Daten um eine nicht repräsentative Erhebung handelt: Fehler zeigten sich in der Vergangenheit in den repräsentativen Tests unabhängiger Verbraucherschützer ständig in mehr oder minder großer Zahl. Und so bleibt nur zu sagen: Die Schufa-Selbstauskunft bietet in ihren verschiedenen Versionen die Chance, rechtzeitig Löschungs-Anträge zu stellen, bevor nicht gerechtfertigte Einträge im Register der Auskunftei dazu führen, dass gewünschte Verträge nicht zustande kommen.

 

Am besten stellen Verbraucher Jahr für Jahr eine Anfrage. So stößt man schnell auch auf Einträge, die aufgrund der dreijährigen maximalen Verweildauer in der Akte bereits hätten entfernt werden müssen. Es reicht wie erwähnt die kostenlose Datenübersicht, um verlässliche Aussagen zu erhalten.

@ ad-hoc-news.de