Steuer, Corona

Profitieren in der Krise: So bietet Ihnen Corona Vorteile bei der Steuer

09.03.2021 - 22:45:00

Die Corona-Pandemie hat einen harten Einschnitt mit sich gebracht. Viele Menschen verloren ihren Arbeitsplatz, viele müssen teilweise oder ganz von Zuhause aus arbeiten. Doch nicht nur Nachteile gehen mit der Krise einher, sondern auch Vorteile durch Steuervergünstigungen. Worauf Sie achten müssen, um steuerliche Vorteile aus der Krise zu ziehen und welche Tipps Sie beherzigen sollten, erfahren Sie im Folgenden.

 
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Kurzarbeit und Homeoffice bieten Zeit für ein Nebeneinkommen

Das Arbeiten von Zuhause aus bietet vielen Menschen eine immense Zeitersparnis. Schließlich fällt der Fahrtweg in die Firma sowie der Heimweg weg. Das kann bei einer längeren Route eine ganze Stunde einsparen, die Sie sinnvoll sowie effektiv einsetzen können. Beispielsweise beim Ausüben eines Nebenjobs, um sich ein weiteres kleines Gehalt zu verdienen. Eine Idee wäre das Schreiben von Werbetexten, das mit der Suchmaschinenoptimierung verknüpft ist. SEO-Texte verkaufen sich in der aktuellen Zeit sehr gut, da viele Unternehmen vermehrt auf Sozial Media- sowie digitales Marketing vertrauen. Ebenso biete sich das Spielen in Online Casinos an. Haben Sie Sorge um Ihr Geld, können Sie sich bei einer Vielzahl von Pay n Play Casinos austoben. Dabei handelt es sich um Casinos, bei denen Sie ohne Registrierung, einfach mit dem Verbinden eines Trustly-Kontos spielen können. Sie wählen einen Geldbetrag aus, welcher innehrlab von Sekunden virtuelle verfügbar ist. Nach dem Spielen werden die Gewinne automatisch umgebucht, sodass Sie direkt auf das Geld zugreifen können.

Gewinne sind zum Teil steuerpflichtig

Im Test von Casinomagie.com fällt ein Online Casino namens Jackpotcity immer wieder positiv auf. Schließlich erhalten Sie hier nicht nur einen Anfangsbonus, welcher ihnen den Einstieg in die virtuelle Glücksspielwelt vereinfacht, sondern auch zahlreiche weitere Boni und Freispiele. Achten Sie jedoch darauf, dass die Einnahmen aus dem Glücksspiel teilweise zu versteuern sind. Oftmals geht der Irrglaube einher, die Gewinne seien vollkommen steuerfrei. Dem ist nicht so - Sobald die Gewinne auf einem Konto verbucht sind und Zinsen abwerfen, müssen Sie die Gewinne versteuern. Derzeit unterliegen die Gewinne einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Das bedeutet, dass Sie die Einnahmen beim Finanzamt melden müssen und 25% Steuern zahlen müssen. Legen Sie diesen Betrag zur Sicherheit bereits beim Auszahlen des Gewinnes auf ein separates Konto zurück.

Kurzarbeitergeld aufstocken – Wissenswertes für Eltern

Durch die Coronapandemie sind Sie in die Kurzarbeit geraten? Eltern sollten wissen, dass das Kurzarbeitergeld durch Kinder aufgestockt wird. So beträgt das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer mit Kindern 67% der Nettoentgeltdifferenz. Hingegen stehen kinderlosen Empfängern und Empfängerinnen von Kurzarbeitergeld lediglich 60% zu. Prüfen Sie daher, wie viel Geld Sie bei der letzten Gehaltsabrechnung durch das Kurzarbeitergeld erhalten haben. Haben Ihre Kinder noch Kindergeldanspruch, muss Ihnen mindestens 67% Ihres Nettoentgeltes gezahlt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, bedarf es einer Nachfrage beim Finanzamt. Eventuell sind Ihre Kinder nicht in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen. Ist dies der Fall genügt ein formloser Antrag, um die Berücksichtigung zu erfahren.

Profitieren Sie von Stundungen

Bedingt durch die Corona-Pandemie bieten sich Ihnen zahlreiche Stundungen, wenn Sie finanziell von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind. Für das Jahr 2020 traten eine Vielzahl solcher Stundungen in Kraft. Aus diesem Grund sollten Sie sich informieren, ob eine solche Stundung auch für das Jahr 2021 möglich ist. Im letzten Jahr war es beispielsweise in Bayern möglich, eine Stundung für das Zahlen der Grunderwerbssteuer zu beantragen. Wer zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 30 April 2020 eine Immobilie erworben hatte, könne die Stundung bis zum 31. Dezember 2020 beantragen. Dabei handelt es sich um eine zinslose Form, sodass die Kaufenden keine Nachteile erfuhren.

Homeoffice als Steuervorteil nutzen

Auf Anweisung Ihrer Firma arbeiten Sie nun im Homeoffice? Das bedeutet einige finanzielle Mehrbelastung für Sie. Schließlich muss das Arbeitszimmer geheizt werden. Der Gang zur Toilette geht mit einem Mehrverbrauch von Wasser einher. Aus diesem Grund kann das Arbeiten im Homeoffice von der Steuer abgesetzt werden. Dabei gilt es jedoch zu beachten, ob Sie explizit ein Arbeitszimmer vorweisen können oder von einem Schreibtisch in einem Zimmer arbeiten, das auch zu privaten Zwecken genutzt wird. Wenn das Zimmer explizit zum Arbeiten vorgesehen ist, können Sie es bei einer Nutzung von mehr als der Hälfte des Jahres anteilig ansetzen. Je nach Quadratmeterzahl lassen sich so Kosten für Miete, Strom und Wasser anteilig geltend machen. Wer jedoch nicht in einem separaten Raum, welcher nur dem Arbeiten dient, verweilt, kann bis zu 600 Euro ansetzen. Die neue Homeoffice-Pauschale macht es daher möglich die anfallenden Kosten für das Homeoffice zurückzuholen. Jedoch sollten Sie dieses Pauschale nur dann nutzen, wenn Sie die Werbungskosten-Pauschale von 1000 Euro überschreiten.