Biogenes, Flüssiggas

Krefeld - Das Heizungsgesetz (GEG) umfasst verschiedene Erfüllungsoptionen für die Nutzungspflichten erneuerbarer Energien sowohl im Neubau als auch im Bestand.

25.03.2024 - 09:44:25

Biogenes Flüssiggas: GEG-Erfüllungsoption mit Zukunft. Biogenes Flüssiggas gehört dazu: Der klimaschonende Energieträger ermöglicht die zukunftssichere Versorgung der Heizung in nahezu jeder Ausgangssituation. Kombiniert mit einer Gasbrennwerttherme ist Futuria Propan, das biogene Flüssiggas des Versorgers Primagas, eine Lösung, die sämtliche GEG-Vorgaben erfüllt und zudem bewährt und vor allem bezahlbar ist.

Seit Inkrafttreten des Heizungsgesetzes Anfang des Jahres fragen sich viele Hauseigentümer, welches Heizsystem für sie in Frage kommt. Denn das GEG verpflichtet zur Nutzung erneuerbarer Energien - wenn auch zunächst anteilig. Einige GEG-Erfüllungsoptionen lassen sich abhängig von der Ausgangssituation des Hausbesitzers allerdings nur schwer oder gar nicht realisieren, beispielsweise in alten Gebäuden oder in Regionen ohne Anschluss an öffentliche Netze. Biogenes Flüssiggas, das aus nachwachsenden Rohstoffen und organischen Rest- und Abfallstoffen gewonnen wird und unabhängig von den Versorgungsnetzen in Tanks vor Ort lagert, bietet sich dagegen immer und überall an.

Wärmeplanung liegt noch nicht vor? Futuria Propan stufenweise!

Wenn die kommunale Wärmeplanung einer Gemeinde noch nicht final ist, sind Eigentümer mit Flüssiggas besonders flexibel. Sie können damit stufenweise bis 2045 ihren regenerativen Energieanteil je nach GEG-Anforderung erhöhen - mit allen geforderten erneuerbaren Energieanteilen. Denn von 100 % konventionellem Flüssiggas hin zu 100 % biogenem Futuria Propan stellen Hausbesitzer in diesem Szenario Schritt für Schritt um. "Die stufenweise Anpassung ist ganz ohne technische Änderungen möglich, weil das biogene Flüssiggas chemisch identisch mit herkömmlichem Flüssiggas ist", erklärt Thomas Landmann, Vertriebsdirektor bei Primagas. "Dafür genügt ein kurzer Anruf bei unserem Service-Center".

Wärmeplanung final? 65 % Futuria Propan!

Hat die Gemeinde ihre Wärmeplanung abgeschlossen, ist es mit Flüssiggas ebenso unkompliziert, die Vorgaben des GEG zu erfüllen. Dann kann eine Gasbrennwerttherme einfach direkt mit 65 % Futuria Propan in Betrieb genommen werden. So erfüllt der Hauseigentümer das GEG zu jeder Zeit mit bewährter Technik und einer zukunftsfähigen erneuerbaren Energie. "Unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung lohnt sich Flüssiggas immer", betont Thomas Landmann. "Dennoch empfehlen wir Hausbesitzern, schneller als ihre Kommune zu sein. Denn indem sie nur schrittweise den Futuria Propan Anteil erhöhen, können sie enorm sparen: Laut unseren Berechnungen lassen sich die Energiekosten innerhalb von 16 Jahren dadurch um rund 25 % reduzieren. Es ist also deutlich günstiger, jetzt auf Flüssiggas umzustellen und nicht auf die Kommune zu warten." Zudem sind die Investitionskosten für moderne Gasbrennwerttechnik mit Flüssiggas in der Regel geringer als beispielsweise für eine Wärmepumpe. Darüber hinaus sind am und im Haus keine Umbauten nötig.

Weitere Informationen zu biogenem Flüssiggas gibt es unter www.futuria-propan.de. Mehr zu Primagas finden Sie zudem unter www.primagas.de.

Pressekontakt:

Pressestelle PRIMAGAS
c/o zeron GmbH
Erkrather Straße 234a
40233 Düsseldorf
Fon 0211 8892150-68
presse-primagas@zeron.de

Original-Content von: PRIMAGAS Energie GmbH übermittelt durch news aktuell

http://ots.de/57a0d3

@ presseportal.de