Erleichterte, Einbürgerung

Innen- und Rechtspolitiker der Ampel-Koalition werden einige ihrer ursprünglich für dieses Jahr geplanten Vorhaben auf 2024 verschieben müssen.

13.12.2023 - 11:23:56

Erleichterte Einbürgerung wird dieses Jahr nicht mehr beschlossen

Wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Koalitionskreisen erfuhr, scheiterte diese Woche der Versuch, die abschließende Beratung und Abstimmung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und zum sogenannten Rückkehrverbesserungsgesetz noch auf die Tagesordnung zu setzen. Dem Vernehmen nach liegt es vor allem daran, dass sich die FDP gegen Änderungswünsche der Koalitionspartner sträubt.

Zuwanderer sollen laut Gesetzentwurf künftig bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Staatsbürger werden können, vorausgesetzt sie können ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten. Bisher müssen sie mindestens acht Jahre im Land leben. Bei guten Leistungen in Schule oder Job, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement soll die Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein. Wer einen deutschen Pass haben möchte, soll den alten dafür nicht mehr aufgeben müssen. Das gilt jetzt schon für EU-Bürger und einige Sonderfälle, aber beispielsweise nicht für Menschen aus der Türkei.

Mit Verfahrensvereinfachungen will die Ampel außerdem dafür sorgen, dass Abschiebungen nicht mehr so oft im letzten Moment scheitern, etwa weil die Betroffenen nicht auffindbar sind. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll dafür verlängert werden. Behördenvertreter sollen in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer des Abzuschiebenden betreten dürfen.

Die Grünen hatten in der ersten Debatte zu beiden Gesetzesvorhaben Nachbesserungsbedarf angemeldet. Sie forderten beispielsweise Ausnahmeregelungen, damit Behinderte und Menschen, die unverschuldet arbeitslos geworden seien, auch dann eingebürgert werden könnten, wenn sie Sozialleistungen in Anspruch nähmen.

Auf der langen Bank liegen seit Monaten außerdem die Pläne für ein neues Bundespolizeigesetz und das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren zur Sicherung von IP-Adressen mutmaßlicher Straftäter. Bei beiden Vorhaben steht eine Kabinettsbefassung noch aus, weil eine Einigung zwischen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) fehlt.

@ dpa.de