Unternehmensbesteuerung, Jahreswechsel

In der EU sind mit dem Jahreswechsel Vorschriften für die Einführung der internationalen Mindeststeuer für große Unternehmen in Kraft getreten.

01.01.2024 - 15:02:37

EU startet in neue Ära der Unternehmensbesteuerung

Das Regelwerk soll dazu führen, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von jährlich 750 Millionen Euro oder mehr unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Ziel ist es dabei, schädlichen Steuerwettbewerb und die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen zu verhindern. Nach EU-Angaben haben sich mittlerweile rund 140 Länder und Gebiete dem Vorhaben angeschlossen.

EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni teilte am Montag mit, die Reform habe das Potenzial, jährlich zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 220 Milliarden US-Dollar (ca. 199 Mrd Euro) zu generieren. Dies könne Ländern überall auf der Welt helfen, unbedingt erforderliche Investitionen und hochwertige öffentliche Dienste zu finanzieren.

Das in Deutschland für die Umsetzung der Mindeststeuer notwendige Gesetz war vom Bundestag am 10. November beschlossen worden. Für Deutschland rechnet das Finanzministerium mit Steuermehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich - allerdings erst nach einer Übergangsphase. Im Jahr 2026 sollen dann rund 950 Millionen in die Staatskassen fließen, 2027 rund 650 Millionen und 2028 rund 420 Millionen Euro.

Auf das Großprojekt einer internationalen Steuerreform hatten sich die EU und die USA 2021 zusammen mit zahlreichen anderen Ländern geeinigt. Der zweite Teil, eine Neuregelung für große Digitalkonzerne, lässt allerdings noch auf sich warten. Mit ihr soll auf internationaler Ebene geregelt werden, wie die Besteuerungsrechte an den Gewinnen der größten und rentabelsten multinationalen Unternehmen zwischen den Ländern verteilt werden.

Damit könnte laut EU den sich wandelnden Geschäftsmodellen Rechnung getragen werden - so zum Beispiel der Tatsache, dass Digitalkonzerne etwa durch Internetverkäufe an einem Ort tätig sein können, ohne dort auch physisch präsent zu sein. Nach der bisherigen Gesetzgebung werden hier dann kaum Steuern fällig.

@ dpa.de